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29. März 2021
Euler Hermes erwartet 2021 nur leichten Anstieg der Insolvenzen

Euler Hermes erwartet 2021 nur leichten Anstieg der Insolvenzen

Der Kreditversicherer Euler Hermes hat aktuelle Zahlen und Prognosen zu den Insolvenzen in Deutschland veröffentlicht. Die Allianz-Tochter erwartet demnach 2021 nur einen leichten Anstieg der Firmenpleiten. Entwarnung bedeute das aber keinesfalls.

Euler Hermes geht davon aus, dass die Zahl der Insolvenzen 2021 um 6% steigt – allerdings erst ab dem zweiten Halbjahr und von sehr niedrigem Niveau kommend. Damit bliebe sie auf einem künstlich niedrigen Niveau. Zudem würden die Fallzahlen damit im laufenden Jahr erneut geringer ausfallen als vor der Pandemie im Jahr 2019. Grund seien die umfangreichen Maßnahmenpakete, um die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Unternehmen teilweise abzufedern.

Kein sprunghafter Anstieg erwartet
Euler Hermes erwartet 2021 nur leichten Anstieg der Insolvenzen

Mit der Verlängerung und Ausweitung dieser Maßnahmen Ende 2020 erwartet Euler Hermes auch für 2021 keinen sprunghaften Anstieg. Erst im Laufe von 2022 dürften die Pleiten um rund 15% zunehmen. Die Fallzahlen 2022 dürften aber selbst dann nur etwa 4% höher liegen als 2019. Sie lägen dann in etwa auf dem Niveau von 2017. Damit stehe Deutschland im internationalen Vergleich gut da.

Abkopplung von der realen Wirtschaftsentwicklung

„Es ist paradox: Trotz einer der größten Wirtschaftskrisen sind Insolvenzen in Deutschland im vergangenen Jahr mit rund -15% deutlich auf einen neuen Niedrigstand seit 1993 gesunken“, sagt Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Das zeigt, wie stark die Insolvenzentwicklung von der tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem aktuellen Zustand der Unternehmen entkoppelt ist.“ Die Insolvenzentwicklung sei derzeit nicht von Marktmechanismen, sondern von der weiteren Entwicklung und dem Fortbestand von Unterstützungsmaßnahmen abhängig. Das werde zwar nicht ewig so weitergehen, doch selbst mit der sukzessiven Rückkehr in eine neue Normalität sei ein umgehender oder sprunghafter Anstieg nicht in Sicht.

Unternehmen sollten sehr genau hinsehen

Die Entwicklung ist allerdings sehr uneinheitlich, weshalb Wachsamkeit angesagt sei. „Unternehmen sollten weiterhin auf ein sorgfältiges Risikomanagement achten und sich weder allein durch die jüngste Insolvenzentwicklung in falscher Sicherheit wiegen noch von großen und bekannten Namen täuschen lassen“, sagt Van het Hof. Trotz insgesamt rückläufiger Fallzahlen sind in Deutschland die erwarteten Forderungsverluste, also die Schäden, die den Unternehmen voraussichtlich durch die Insolvenzen entstehen, deutlich gestiegen: von 26,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf über 42 Mrd. Euro im Jahr 2020. „Zudem haben sich 2020 große Insolvenzen in Deutschland gegen den allgemeinen Trend fast verdoppelt, mit entsprechenden Schneeballeffekten auf die Lieferketten“, so Van het Hof.

Nur wenige Unternehmen fallen unter ausgesetzte Insolvenzantragspflicht

Die kürzlich beschlossene verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 betrifft Euler Hermes zufolge nur einen relativ kleinen Kreis an Unternehmen. „Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass die Insolvenzantragspflicht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen weiterhin ausgesetzt bleibt“, sagt Van het Hof. „Das ist ein großes Risiko. Wir gehen davon aus, dass einige, insbesondere kleine Unternehmen, eigentlich bereits Insolvenz anmelden müssten. Der erneute und verlängerte Lockdown hat oft zu größeren finanziellen Belastungen geführt als die beantragten Hilfsgelder abfedern können. Sie bewegen sich damit zum Teil auf sehr dünnem Eis und könnten so unwissentlich in Haftungsprobleme schlittern. Insofern sollten Unternehmen genau prüfen, ob sie die entsprechenden Voraussetzungen für die Aussetzung erfüllen. Für die Lieferanten ist dies ebenfalls problematisch und die Unsicherheit dadurch umso größer. Sie sind teilweise im Blindflug unterwegs, weil sie gar nicht wissen, ob Abnehmer tatsächlich noch zahlungsfähig sind.“

Neues Sanierungsinstrument

In Deutschland haben Unternehmen mit Sanierungsbedarf seit Januar 2021 durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) jedoch eine zusätzliche Möglichkeit zur außerinsolvenzlichen Sanierung, ähnlich wie beim „Chapter 11 Verfahren“ in den USA. Sie können bei Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger (75%) zum Sanierungsplan ihre Schulden reduzieren. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Das Sanierungsverfahren kann nur von Unternehmen genutzt werden, die nicht bereits aktuell zahlungsunfähig sind, bei denen dies jedoch vermutlich in den kommenden 12 bis 24 Monaten eintreten dürfte. Zudem kann es nicht für Forderungen der Arbeitnehmer oder Pensionskassen angewendet werden. Auch eine einseitige Beendigung von Dauerschuldverhältnissen wie etwa Mietverträgen ist nicht möglich. (mh)

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