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9. Juni 2011
ERGO ergänzt Compliance-Regeln

ERGO ergänzt Compliance-Regeln

Der Aufsichtsrat der ERGO Versicherungsgruppe AG hat sich heute in einer außerordentlichen Sitzung mit der Vertriebsreise der HMI nach Budapest im Jahr 2007 beschäftigt. Neben der Präsentation der Untersuchungsergebnisse der internen Revision legte der ERGO Vorstand auch ein Maßnahmenpaket vor. Es soll die bestehenden Corporate Governance-Vorschriften und -Regeln des Unternehmens ergänzen.

„Was 2007 in Budapest geschah, ist völlig inakzeptabel. Die heute beschlossenen Maßnahmen ergänzen die in den letzten Jahren bereits eingeführten Regelwerke. Sie sollen sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholen wird“, erklärt ERGO-Vorstandsvorsitzender Torsten Oletzky. Der Aufsichtsratsvorsitzende von ERGO, Nikolaus von Bomhard, betonte: „ERGO hat den Vorfall gründlich aufgearbeitet. Die Stärkung der Compliance ist ein Signal für Kunden, Mitarbeiter und Führungskräfte, welch hohen Stellenwert wir verantwortungsvollem, an Recht und Anstand ausgerichtetem Handeln in unserem Konzern beimessen.“

Im Einzelnen sieht das Maßnahmenpaket folgendes vor:

Stärkung der Compliance: Zur Stärkung der Compliance bei ERGO wird dieser Bereich aus der Rechtsabteilung herausgelöst und als eigene Organisationseinheit direkt im Ressort des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Darüber hinaus wird ein eigener Compliance-Officer ausschließlich für die Vertriebsbereiche zuständig sein. Eine neutrale, externe Instanz überprüft und zertifiziert in regelmäßigen Audits die Funktion und Arbeitsweise des Compliance-Office. Über einen externen Ombudsmann haben Mitarbeiter von ERGO die Möglichkeit, Auffälligkeiten und Missstände im Unternehmen anonym an eine neutrale Stelle zu melden. Diese sogenannte „Whistleblowing“-Hotline wird auch für die selbstständigen Versicherungsvermittler, die für ERGO tätig sind, zugänglich sein.

Ausweitung des Verhaltenskodex: Bereits im Februar 2008 hatte ERGO einen Verhaltenskodex für alle angestellten Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände aller Unternehmen der gesamten Unternehmensgruppe im In- und Ausland eingeführt. Der Kodex formuliert die Erwartung, dass sich alle Beschäftigten ethisch und sozial korrekt verhalten. Verstöße gegen den Kodex werden konsequent verfolgt und arbeitsrechtlich geahndet. Dieser Verhaltenskodex wird erweitert und konkretisiert. Des Weiteren schafft ERGO einen spezifischen Verhaltenskodex für den selbstständigen Außendienst. Diese Regelwerke werden verbindliche Vertragsbestandteile für alle Arbeits- und Vermittlerverträge sein.

Neuregelung der Incentivierung: Außerdem erarbeitet ERGO konkrete Vorgaben für die Angemessenheit von Incentives in allen Vertrieben. ERGO schafft somit einen klaren Rahmen, innerhalb dessen Incentive-Reisen und Veranstaltungen ablaufen müssen. Die Einhaltung des Rahmens wird laufend überprüft.