Wer sein Haus sanieren will, kann sich Unterstützung von einem qualifizierten Energieberater holen. Hierfür gibt es auch entsprechende Fördermittel. Doch einmal mehr scheint die zu hohe Nachfrage nach einem Förderprogramm die Bundesregierung in die Bredouille gebracht zu haben. „Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich“, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anfang der Woche verlauten hat lassen. Bei Anträgen, die ab Mittwoch, den 07.08.2024 eingehen, werden die Fördersätze von bislang 80% auf 50% des förderfähigen Beratungshonorars herabgesetzt. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden um 50% gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Somit sollen auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden, wie es dazu vom BMWK weiter heißt.
Laut BMW hat sich die Nachfrage im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) in den letzten Jahren insgesamt vervielfacht: Rund 10.000 Anträge waren es 2019, 130.600 in 2023 und wie erwähnt bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024.
Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan bleibt erhalten
Im Zuge einer Energieberatung können sich Verbraucher auch einen sogenannter individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen und damit weitere Fördermöglichkeiten nutzen. An dem Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, etwa für die Gebäudehülle und für Fenster, soll sich nichts ändern. Somit erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen wie etwa Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände weiterhin von 15% auf 20%, wenn zuvor mit Unterstützung der Energieberatungsförderung ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Auch die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen sollen sich bei Vorlage eines geförderten iSFP nach wie wor auf 60.000 Euro verdoppeln – gegenüber einer Summe von 30.000 Euro ohne geförderten iSFP. Weitere Informationen gibt es unter der Seite energiewechsel.de.
Kürzung sorgt für Kritik und Verunsicherung
Von Verbänden kommt Kritik. "Wohnungseigentümer werden noch stärker als ohnehin schon gegenüber Besitzern von Einfamilienhäusern benachteiligt. Die Bundesregierung verabschiedet sich vom nächsten, im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel und bremst damit den angestrebten Wandel zu klimafreundlichen Gebäuden erneut aus," so das Statement vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).
Der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Die ständigen Ad-hoc-Handlungen seitens der Behörden schüren weiterhin starke Verunsicherungen. Sowohl Energieberatende als auch Verbraucher:innen können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können. Die Verunsicherung und die Verärgerung sind überall spürbar. Bei uns Laufen die Drähte heiß.“ (tik)
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