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20. Januar 2025
ELEMENT-Pleite: BaFin bietet FAQ für Versicherte
ELEMENT-Pleite: BaFin bietet FAQ für Versicherte

ELEMENT-Pleite: BaFin bietet FAQ für Versicherte

Nach der Insolvenz von ELEMENT beantwortet die BaFin auf ihrer Internetseite nun die wichtigsten Fragen aus Sicht betroffener Kunden. Wie es von der Finanzaufsicht außerdem heißt, gebe es noch keine Entscheidung über Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens.

Die ELEMENT Insurance AG befindet sich aktuell in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Daraufhin hatte bereits der Bund der Versicherten (BdV) geraten, umgehend zu überprüfen, ob Kunden über ELEMENT versichert seien, wie AssCompact berichtete. Nun hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Informationen dazu auf ihrer Website veröffentlicht.

BaFin beantwortet Fragen aus Sicht betroffener Kunden

Demnach diene das vorläufige Insolvenzverfahren in erster Linie dazu, das Vermögen des Versicherers zugunsten der Gläubiger zu sichern und zu vermeiden, dass Geld aus dem Unternehmen abfließt. Wie zuvor auch schon der Insolvenzverwalter mitgeteilt hatte, wird der Betrieb des Unternehmens fortgeführt und die Versicherungsverträge laufen weiter. Zunächst erfolgen aber keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr. Was betroffene Kunden jetzt wissen müssen, beantwortet die Finanzaufsicht in einer Übersicht hier.

Entscheidung über endgültiges Insolvenzverfahren noch offen

Von der BaFin heißt es, man prüfe aktuell in Zusammenarbeit mit dem Vorstand von ELEMENT und dem vorläufigen Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, sei damit zu rechnen, dass das (endgültige) Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet werde. Eine Entscheidung darüber sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefallen.

Nicht garantiert, dass alle Schäden vollständig reguliert werden

Weiter teilt die Finanzaufsichtsbehörde mit, sie setze sich dafür ein, dass die Interessen der Versicherten trotz der finanziell schwierigen Lage von ELEMENT gewahrt bleiben und die Versicherten nicht benachteiligt würden. Die BaFin schreibt aber auch, dass im Fall eines endgültigen Insolvenzverfahrens nicht garantiert sei, dass alle Schäden vollständig reguliert werden könnten. (tik)