Die ELEMENT Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach ersten Meldungen Anfang des Jahres, dass der Versicherer in Schieflage geraten ist, hatten sowohl der Bund der Versicherten (BdV) wie auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbrauchern geraten, ihre Versicherungsverträge zu prüfen. Nun hat die Finanzaufsicht noch einmal betont, dass Kunden anhand ihrer Unterlagen dahingehend einsehen sollten, ob sie bei der ELEMENT Insurance AG versichert sind – entweder direkt oder indirekt über einen Kooperationspartner von ELEMENT, da ELEMENT auch als White-Label-Anbieter auftritt.
Anbieterwechsel und außerordentliche Kündigung
Weiter rät die Finanzaufsicht, Betroffene sollten unbedingt prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. „Da ELEMENT infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich kündigen“, heißt es in der Mitteilung der BaFin wörtlich.
Kunden sollten jedoch erst einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen, bevor sie das Vertragsverhältnis mit ELEMENT beenden, um einen zeitlich lückenlosen Deckungsschutz zu haben. (tik)
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