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3. März 2025
ELEMENT-Insolvenz besiegelt – wann Verträge jetzt enden
ELEMENT-Insolvenz besiegelt – wann Verträge jetzt enden

ELEMENT-Insolvenz besiegelt – wann Verträge jetzt enden

Das zuständige Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Digitalversicherers ELEMENT am 01.03.2025 eröffnet. Somit enden die meisten der 320.000 Versicherungsverträge mit Ablauf des 01.04.2025. Der Insolvenzverwalter wird die Versicherten schriftlich informieren.

 Jetzt ist es offiziell: Am 01.03.2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG wegen Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht den Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade, Partner der Kanzlei BRL, bestellt.

Nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens Ende vergangenen Jahres sind Bestandsübertragungen des ELEMENT-Vertragsportfolios auf andere Versicherer gescheitert. Infolge der Insolvenz werden jetzt alle noch bestehenden Versicherungsverträge mit ELEMENT enden. Bei den allermeisten der 320.000 Versicherungsverträge ist dies gemäß § 16 VVG einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Fall, also mit Ablauf des 01.04.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für einige Verträge gebe es Sonderregelungen.

Weiter heißt es in einem Presseschreiben des Insolvenzverwalters Friedemann Schade, dass nun alle Versicherten schriftlich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Vertragsbeendigungen informieren würden. Dies gilt auch für alle ca. 15.000 bis 20.000 Schadengläubiger.

Zur Prüfung und Regulierung von Schäden

Die Prüfung der Schadenfälle werde fortgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt stehe jedoch noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche aus Schadenfällen im Rahmen des Insolvenzverfahrens beglichen werden könnten. Die Schäden seien unter element-insolvenz.de anzumelden. Sie würden dann aus dem Sicherungsvermögen nach § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedient. Im Insolvenzverfahren haben Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch auf dieses Sicherungsvermögen vor den sonstigen Gläubigern, wie der Insolvenzverwalter erläutert. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, würden die Ansprüche quotal bedient.

Abrechnung der Verträge und Betreuung

Der Insolvenzverwalter ist außerdem dafür zuständig, alle noch bestehenden Versicherungsverträge von ELEMENT endgültig abzurechnen. Offene Versicherungsbeiträge würden eingezogen. Beitragserstattungen könnten die Versicherten ebenfalls unter element-insolvenz.de anmelden. Auf diesem Portal finden sich auch Antworten auf Fragen zum Insolvenzverfahren.

Weiter informiert der Insolvenzverwalter, dass die für die einzelnen Verträge zuständigen Makler und Assekuradeure für die Betreuung der über sie Versicherten zuständig bleiben würden.

Wie Versicherten im Vorfeld auch schon die BaFin geraten hatte, empfiehlt auch der Insolvenzverwalter, bezüglich ihres Versicherungsschutzes aktiv zu werden. „Ich rate allen vom Insolvenzverfahren der ELEMENT Insurance AG betroffenen Versicherten, sich zügig um neuen Versicherungsschutz zu kümmern. ELEMENT kann keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen“, so Schade. (tik)

Auch die BaFin hat aktuelle Informationen zu den Folgen der Insolvenz auf ihrer Website veröffentlicht und Informationen für Versicherte bereitgestellt:

ELEMENT Insurance AG: Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens