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15. August 2024
Einfacher und günstiger bauen: Gesetzentwurf für Gebäudetyp E

Einfacher und günstiger bauen: Gesetzentwurf für Gebäudetyp E

Der Wohnungsneubau in Deutschland verläuft schleppend. Hohe Baustandards verteuern das Bauen. Mit dem Konzept „Gebäudetyp E“ soll der Weg für ein schnelleres und kostengünstigeres Bauen geebnet werden. Was hinter der Idee steckt, steht nun in einem unlängst vorgestellten Gesetzentwurf.

Das Bundesjustizministerium geht bei der Reform des Bauvertragsrechts den nächsten Schritt und hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Künftig soll es für Bauherren leichter werden, bei Neubauten und Umbauten auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht zwingend erforderlich sind. Solche Projekte werden bereits unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ zusammengefasst, wobei „E“ für einfaches und experimentelles Bauen steht. Das geplante Gesetz trägt daher die Kurzbezeichnung „Gebäudetyp-E-Gesetz“ (Langfassung: „Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“).

Die Baustandards wurden in den vergangenen Jahrzehnten ständig erhöht, was dazu beigetragen hat, dass Bauen immer teurer und langsamer geworden ist. Die Reform soll dies ändern. Gebäudetyp E bezeichnet dabei – anders als es der Begriff vermuten lässt – keinen bestimmten, technisch spezifizierten Gebäudetypus, sondern den Wunsch nach flexibleren Planungsmöglichkeiten. Danach sollen die Beteiligten von Bauprojekten beim Neu- und Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen von Komfortstandards abweichen dürfen, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind.

Einsparung von 10% bei den Herstellungskosten

„Der Gebäudetyp E ist ein wichtiger Beitrag, um auf die stark gestiegenen Baukosten zu reagieren“, betont Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu 10% der Herstellungskosten einsparen lassen.“ Gutes Wohnen hänge nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird. Das geltende Bauvertragsrecht mache es den Beteiligten von Bauprojekten jedoch unnötig schwer, einvernehmlich den Verzicht auf Komfortstandards zu vereinbaren. Buschmann: „Klar ist: Wir machen keine Abstriche bei Gebäudesicherheit und Gesundheit.“ DIN-Normen werden im Zuge des Gesetzes auch nicht abgeschafft.

Konkretisierung des Begriffs „anerkannte Regeln der Technik“

Durch das neue Gesetz soll der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ – laut Baurecht müssen diese eingehalten werden – konkreter gefasst werden. Künftig soll für alle Bauverträge die Vermutung gelten, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards keine „anerkannten Regeln der Technik“ sind. Für sicherheitsrelevante technische Normen soll eine gegenteilige Vermutung gelten: Für sie soll also vermutet werden, dass sie „anerkannte Regeln der Technik“ sind.

Für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmern beinhaltet der Gesetzentwurf zudem weitere Vereinfachungen.

Kritik und Zuspruch für die Änderung

Im Grunde basiert die Reform auf der Idee der Bayerischen Architektenkammer. Sie will damit Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik rechtssicher machen. Unterstützung kommt von den Ingenieuren aus Bayern. Kritiker fürchten dagegen, dass der Schutz für Bauherren und Bewohner leiden werde, etwa unter anderem in den Bereichen Lärm und Energieverbrauch. Der Referentenentwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz wurde zuletzt Ende Juli noch mal aktualisiert, das Gesetz soll im Herbst beschlossen werden.

Weitere Informationen gibt es hier auf der Website des Bundesjustizministeriums. (bh)

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