Der DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ hat nach der zweimonatigen Konsultationsphase und der Einarbeitung von Optimierungsvorschlägen aus der Branchenöffentlichkeit das Modul zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen endgültig verabschiedet. Das sogenannte „ESG-Modul“ wird Teil der bereits bestehenden DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, kann aber auch eigenständig zur Anwendung kommen.
An der Norm haben sowohl Vertreter großer Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände als auch Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler mitgewirkt. Den ersten Entwurf hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) Anfang Mai veröffentlicht. Seitdem galt es, die zahlreichen Optimierungsvorschläge aus der Finanzbranche so weit wie möglich in den Entwurfstext einzuarbeiten.
Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02.08.2022
Finanzdienstleister sind ab dem 02.08.2022 zur ESG-Abfrage verpflichtet, detaillierte Vorgaben dazu sollen technische Regulierungsstandards der EU-Kommission zur EU-Offenlegungsverordnung enthalten. Deren Anwendungsbeginn ist aber bisher zweimal, zuletzt auf den 01.01.2023 verschoben worden. Das „ESG-Modul“ soll Verbrauchern ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. (ad)
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