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12. September 2023
Die Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes

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Die Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes

Die Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes

Keine sofortige Austauschpflicht, Reparatur möglich

Das neue Heizungsgesetz erlaubt es, bestehende Öl- oder Gasheizungen weiter zu betreiben. „Kaputte Heizungen können selbstverständlich repariert werden“, heißt es in der Novelle. Lässt sich eine Erdgas- oder Ölheizung nicht mehr reparieren, liegt also eine Heizungshavarie vor, gelten „pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen“. In Härtefällen sieht das Gesetz für Eigentümer die Möglichkeit vor, von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit zu werden.

Staatliche Zuschüsse, Förderung und Ergänzungskredit

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung soll durch finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung erleichtert werden. Die Förderung soll stärker sozial ausgerichtet werden. Für untere und mittlere Einkommensgruppen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr ist ein einkommensabhängiger Bonus von 30% vorgesehen. Diesen Bonus soll es zusätzlich zur Grundförderung von 30% geben, die für alle verfügbar ist. Wer eine alte fossile Heizung vor 2028 austauscht, soll einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% erhalten. Die maximal mögliche Förderung liegt bei 70% der Investitionskosten.

Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, der bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt ist.

Modernisierungsumlage für Vermieter

Vermieter sollen in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Hierfür können sie künftig bis zu 10% der Modernisierungskosten über Mieterhöhungen umlegen. Allerdings müssen Vermieter von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen. Außerdem gilt für die Modernisierungsumlage ein Deckel von 50 Cent pro Monat und Quadratmeter, um Mieter vor Mietsteigerungen zu schützen. (tk)

Das Bundeswirtschaftsministerium hat hier ein Dokument mit häufig gestellten Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereit gestellt.

Weitere Informationen zum Gesetz gibt es unter energiewechsel.de.

Bild: © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

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