Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist in Kraft getreten, mehr als zwölf Millionen Zusagen zur Entgeltumwandlung für die Betriebsrente müssen auf den Prüfstand. Gute Gründe für Vermittler, mit Kunden über die bAV ins Gespräch zu kommen. Die Continentale Lebensversicherung unterstützt sie bei dieser Aufgabe mit den bAV-Praxistipps und der neuen Unternehmerinformation „bAV kompakt“, die unter www.contactm.de/brsg bestellt werden kann. Die Broschüre enthält Hinweise auf mögliche Fallstricke und es werden Türöffner für das Kundengespräch vorgestellt. Ebenfalls hinterlegt sind passende Mailings, mit denen Vermittler Inhaber und Personalverantwortliche auf das Thema aufmerksam machen können.
Hintergrund
Ab 2022 wird der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers für bereits bestehende Zusagen wirksam. „Die Arbeitgeber müssen also entsprechend überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht genügen“, erläutert Sascha Holstein, bAV-Experte bei der Continentale. Das betreffe nahezu alle bestehenden Versorgungen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Beim neu eingeführten Sozialpartnermodell ist der Pflichtzuschuss bereits seit Jahresbeginn zu zahlen. Ab dem 01.01.2019 gilt die Regelung für Neuverträge. (ad)
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