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9. Februar 2024
Dialog macht Updates in ihren Biometrie-Produkten
Dialog macht Updates in ihren Biometrie-Produkten

Dialog macht Updates in ihren Biometrie-Produkten

Die Dialog Lebensversicherung hat mehrere Produktupdates bei ihren Biometrie-Produkten bekannt gegeben. In den Bereichen BU und Risikoleben gibt es Leistungsverbesserungen. Auch in der Nachversicherung wurden Anpassungen gemacht.

Der Maklerversicherer der Generali Deutschland, die Dialog Lebensversicherung, hat mehrere Produkte im Bereich Biometrie überarbeitet. Die Veränderungen wurden zum Monatsanfang eingeführt und beinhalten neben Leistungsverbesserungen auch Preissenkungen, hat das Unternehmen bekannt gegeben.

BU: Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel als Leistungsauslöser

In der neuen Tarifgeneration der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es für Kunden, die bis zu 35 Jahre alt sind, künftig einen Kurzantrag mit weniger Fragen zum Gesundheitszustand bis zu einer BU-Rente von maximal 2.000 Euro monatlich. Der Abfragezeitraum liegt generell bei maximal fünf Jahren. Bank- und Bürokaufleute werden künftig besser eingestuft, während eine Beitragssenkung bei einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf möglich ist. Zudem gilt ab sofort die Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel als Leistungsauslöser.

Vorgezogene Todesfallleistung nun auch im Basistarif der RLV

Auch in der Risikolebensversicherung hat die Dialog Änderungen vorgenommen. In allen drei erhältlichen Tarifvarianten – künftig auch im Basistarif – ist die vorgezogene Todesfallleistung mitversichert. Bei einem Wechsel in risikoärmere Berufe ist eine Beitragssenkung möglich. Im Premiumtarif gibt es künftig zudem eine zusätzliche Leistung bei Tod im Ausland – 5% der Versicherungssumme, bis maximal 10.000 Euro.

Meldefrist künftig bis 12 Monate nach Ereignis möglich

Die Optimierungen in der Nachversicherung gelten für alle Tarife. Die Meldefrist beträgt künftig zwölf Monate nach dem Ereignis statt den bisherigen sechs. Die Inanspruchnahme ist unbegrenzt häufig möglich, bis maximal 100.000 Euro, auch ereignisunabhängig zu einem Maximum von 50.000 Euro. Die Nachversicherung ist trotz medizinischen Risikozuschlags möglich.

In der BU und Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann zudem die Gesamtrente durch Nachversicherung auf 42.000 Euro erhöht werden. In diesen Bereichen ist die Nachversicherung im Alter von 46 bis 50 Jahren in vollem Umfang möglich. (js)

Bild: © Jacob Lund – stock.adobe.com