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2. August 2017
DFV: Maklerwünsche beim neuen PflegeFlex-Tarif berücksichtigt
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DFV: Maklerwünsche beim neuen PflegeFlex-Tarif berücksichtigt

Bei der Gestaltung des Tarifs DFV-PflegeFlex, der ab sofort online abschließbar ist, ist die Deutsche Familienversicherung auf Maklerwünsche eingegangen. Unter anderem wurden die Regelungen und Abhängigkeiten zwischen den Pflegegraden eliminiert.

Der Tarif DFV-PflegeFlex der Deutschen Familienversicherung ist ab jetzt unter www.testsieger-pflegeflex.de abschließbar. Für die Gestaltung des Tarifs ist das Unternehmen auf Maklerwünsche und -anregungen eingegangen. So kann nun nicht nur die Absicherungshöhe auf den Euro genau definiert werden, sondern es wurden auch die Regelungen und Abhängigkeiten zwischen den Pflegegraden eliminiert.

Der DFV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Knoll ist überzeugt, dass es dem Unternehmen mit dem neuen Tarif gelungen ist, ein Pflegeprodukt anzubieten, das für den Vertrieb einfach zu handhaben und für die Kunden einfach zu verstehen ist: „Einfach Alter eingeben und via Schieberegler die private Pflegeabsicherung auf die individuellen Wünsche bei ambulanter Pflege oder den einrichtungsspezifischen Eigenanteilen anpassen, das Angebot, samt VVG-konformer Unterlagen, abspeichern und ausdrucken.“ (ad)