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Steuern & Recht
26. April 2023
Deutschland weist zweithöchste Abgabenlast auf
Deutschland weist zweithöchste Abgabenlast auf

Deutschland weist zweithöchste Abgabenlast auf

Nur in einem anderen Industriestaat zahlen Haushalte noch mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als in Deutschland. Die OECD warnt davor, dass diese Situation Fehlanreize schaffen könnte und fordert die Entlastung geringerer Arbeitseinkommen.

Deutschland weist der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge nach Belgien die höchste Abgabenbelastung der Industriestaaten auf. Demnach muss ein verheiratetes Paar mit Kindern durchschnittlich 40,8% seines Arbeitseinkommens abführen, wie die OECD in ihrem Vergleich der 38 Mitgliedsländer mitteilte. Höher ist die Belastung nur in Belgien mit 45,5% Prozent, während der OECD-Schnitt bei 29,4% liegt. Ähnlich fällt die Bilanz bei Alleinstehenden aus: Hier werden in Deutschland 47,8% an Steuern und Sozialabgaben auf die Arbeitseinkommen fällig. Auch in diesem Vergleich liegt nur Belgien mit 53,0% darüber. Der OECD-Schnitt für diesen Haushaltstypen wird mit 34,6% angegeben.

Hohe Steuern und Abgaben schaffen Fehlanreize

Niedrigere und mittlere Arbeitseinkommen unterlägen in Deutschland im internationalen Vergleich relativ hohen Steuern und Abgaben, stellt die OECD heraus. Das liege vor allem daran, dass die Sozialversicherungssysteme im Wesentlichen über Sozialabgaben finanziert würden. Den relativ hohen Abgaben stünden allerdings auch direkte Leistungen wie Rentenansprüche, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gegenüber, was nicht in allen OECD-Mitgliedsstaaten der Fall sei, erklärt die OECD gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Dennoch könnten hohe Steuern und Abgaben auf niedrige Arbeitseinkommen Fehlanreize schaffen, warnt die OECD. Denn unter Umständen lohne es sich dann nicht, mehr zu arbeiten und besser bezahlte Stellen anzunehmen. Deswegen hat die OECD bereits in der Vergangenheit häufig empfohlen, geringere Arbeitseinkommen zu entlasten. Als Ansatzpunkt nennt die OECD die recht großzügigen Befreiungen von der Besteuerung bei Erbschaften und Kapitaleinkünften. (as)

Bild: © Sina Ettmer – stock.adobe.com