Die Beitragsfreistellung
Bekannte Alternativen zur Kündigung gibt es viele. Eine Möglichkeit, um die Beiträge nicht mehr zahlen zu müssen, ist die Beitragsfreistellung. Das bereits angesparte Kapital wird dann weiter verzinst und erhält zumeist auch weitere Gewinnanteile. Allerdings sinkt die Versicherungssumme und damit die Absicherung im Todesfall und auch enthaltene Risikozusatzversicherungen (zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente) erlöschen in aller Regel. Ob und wie weit der Zinszuwachs in den Verträgen den Kaufkraftverlust durch die hohe Inflation langfristig abfedern wird, bleibt abzuwarten.
Die Beleihung
Die Beleihung der Police ist dann eine gute Alternative, wenn es sich nur um einen kurzen, akuten Finanzbedarf handelt. Hierbei erhält der Versicherte eine zu verzinsende Vorauszahlung bis maximal zur Höhe des aktuellen Rückkaufswerts von der Versicherungsgesellschaft und nutzt damit sein eigenes bereits angespartes Vermögen. Der Vorteil: Eine Bonitätsprüfung ist nicht notwendig.
Der Verkauf
Für Kunden, die sich von ihrer Kapitalversicherung trennen wollen, ist die vorteilhafteste Alternative der Verkauf der Lebensversicherung an Unternehmen auf dem Zweitmarkt. Der Kunde erhält bei einem Verkauf einen höheren Kaufpreis als bei einer Kündigung und sichert sich außerdem in vielen Fällen einen verbleibenden Todesfallschutz.
Gerade auch bei Vermittlern sollte ein großes Interesse bestehen, ihre Kunden über diese Alternative zu informieren, da der Verkauf auch für Vermittler einige Vorteile bietet.
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