Die degenia Versicherungsdienst AG hat eine neue Generation ihrer Wohngebäudeversicherung auf den Markt gebracht. Der Tarif T23 legt den Fokus auf einen Deckungsschutz, der angesichts der Energiewende unverzichtbar geworden ist, meldet das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
So ist beispielsweise im Toptarif optimum der Diebstahl von Wärmepumpen bis zu einer Deckungssumme von 30.000 Euro ohne Mehrbeitrag mitversichert. Der Versicherer wählt hier laut eigenen Angaben bewusst einen anderen Weg als andere Unternehmen, von denen die wenigsten einen ausreichenden Diebstahlschutz für Wärmepumpen bieten.
Wärmepumpen in allen Tarifvarianten abgesichert
Aufgrund der Innovationsklausel erhalten Versicherte, die den Vorgängertarif T22 abgeschlossen haben, ohne Mehrbeitrag die verbesserten Leistungen von T23 in ihrer jeweiligen Tarifvariante. Durch diese Klausel sind ab sofort Wärmepumpen in allen Tarifvarianten gegen grundlegende Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Elementarschäden versichert.
Wärmepumpen und Stromspeicher der Photovoltaikanlage sind zusätzlich in allen Tarifvarianten gegen Grundgefahren abgesichert. Die Mitversicherung von Schäden durch Blindgänger sichert gegen die Folgen unvorhersehbarer Explosionen an der Fassade, am Dach und an Türen und Fenstern ab.
Konditionsdifferenzdeckung von bis zu zwölf Monaten
In den Tarifen premium und optimum sind zudem Wallboxen für e-Fahrzeuge gegen Grundgefahren und den Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der Wallbox durch einen Versicherungsfall mit 10 Euro pro Tag für maximal 30 Tage versichert.
Des Weiteren erhalten Versicherte mit dem neuen Tarif beitragsfreie Konditionsdifferenzdeckung für bis zu zwölf Monate sowie beitragsfreie Konditionsdifferenzdeckung für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) für bis zu sechs Monate – diese gilt, selbst wenn sie im Vorvertrag nicht vereinbart wurde.
Leistungen des Vorgängertarifs übernommen
Die Leistungen des Vorgängertarifs wurden in den neuen T23 übernommen – so leistet der Versicherer bei grob fahrlässigen Verletzungen von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften in der Tarifvariante premium bis zu 50.000 Euro, in der Tarifvariante optimum bis zu 500.000 Euro. In den beiden höchsten Tarifvarianten sind auch Sturmschäden ohne Mindestwindstärke, Schutz bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und der Verzicht auf die Rückstauklappe eingeschlossen. Im Tarif optimum gewährt der Versicherer zusätzlich eine Vorversicherungs- und Best-Leistungs-Garantie. (js)
Bild: © New Africa – stock.adobe.com
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