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24. Februar 2020
Dashcams und Datenschutz: Darf man das?

Dashcams und Datenschutz: Darf man das?

Im Ausland sind Dashcams bereits feste Helfer im Straßenverkehr. Doch ist die Benutzung in Deutschland eigentlich erlaubt? Jurist und Datenschutzprofi Bartlomiej Zornik von der Kanzlei van Velzen klärt auf.

Dashcam-Videos haben in sozialen Medien schon oft für Aufregung gesorgt. Zu sehen waren meist spektakuläre Ausweichszenarien oder schwere Unfälle. Diese stammen in der Regel aus dem Ausland. Denn in Deutschland sind die Dashcams zwar nicht verboten, dennoch ist die Aufnahme des Geschehens im Straßenverkehr aufgrund des Datenschutzgesetzes schwierig.

Dashcam und der Datenschutz

Das zeigt auch ein Fall aus vergangenem Juni. Zwei Frauen verunglücken tödlich. Die Schuld trifft einen anderen Autofahrer, wie die Aufnahme einer Dashcam beweist. Der Versicherer akzeptiert die Aufnahme jedoch nicht, da sie gegen das Datenschutzrecht verstößt. Der Jurist und Datenschutzprofi Bartlomiej Zornik von der Kanzlei van Velzen erklärt:

„Zwar ist die Nutzung einer Dashcam nicht grundsätzlich verboten, doch der Umfang der Aufzeichnung ist eingeschränkt. Das dauerhafte Aufzeichnen und Speichern des Verkehrsgeschehens sind nicht erlaubt. Denn hier werden Daten ohne bestimmten Anlass gespeichert.“

Loops als Lösung

Die Lösung des Datenschutzproblems: Loops. Das heißt das automatische Überschreiben alter durch neuer Aufnahmen. Wie in einer Schleife werden die Daten damit automatisch gelöscht und sind nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert. Der Dashcam Hersteller Nextbase bietet eine solche Loop-Aufnahme an.

Besitzer einer solchen Dashcam können aus zwei Loop-Einstellungen wählen. „Maximum Loop“ überschreibt alle Aufnahmen, sobald die SD-Karte voll ist. „Minimum Loop“ nimmt vier Loop-Aufnahmen auf und löscht den Rest. Die Loop-Länge ist je nach Einstellung eine, zwei oder drei Minuten lang. Zudem speichert die Dashcam bei einem Unfall die Daten via einem Aufprall- und Bewegungssensor.

„Wer die Dashcam zwar dauerhaft mitlaufen lässt, das Videomaterial nach einer gewissen Zeitspanne automatisch überschreiben lässt oder löscht, wird nach aktueller Rechtsprechung keinen Verstoß begehen“, sagt der Jurist Bartlomiej Zornik dazu.

Bayerische fördert den Einsatz von Dashcams

Während im Ausland der Einsatz der kleinen Autokameras bereits zum Standard gehört, sind sie hierzulande wenig verbreitet. Das will die Versicheurngsgruppe die Bayerische ändern und kooperiert hierzu mit dem Dashcam-Hersteller Nextbase. Kunden können im Schadenfall die Daten für gerichtliche Auseinandersetzungen verwenden. Denn Dort sind die Aufnahmen in der Regel zugelassen. Zudem bezahlen Kunden mit einer Dashcam bis zu 15% weniger auf den Jahresbetrag der Autoversicherung der Bayerischen. Und sogar fünf Prozent weniger auf den Anschaffungspreis beim Kooperationspartner Nextbase.

Alle Details zur Autoversicherung und der neuen Dashcam-Kooperation finden Interessierte auf umdenken.co oder auf der Homepage der Bayerischen.

Bild: © Bartolomiej Zornik