Beispiele für Kriterien
So bewertete das IFVP beispielsweise, ob der Versicherer den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer darauf hinweist, dass Entgeltumwandlung das Volumen bestimmter Soziallleistungen des Arbeitnehmers absenkt. Weiteres Kriterium für die Kompetenz ist die Frage, ob der Anbieter einen besonderen Informationsservice für die Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, wie etwa eine eigens gestaltete Intranetseite. Die niedrigste Punktezahl wird vergeben, wenn keine Angabe bezüglich des abgefragten Parameters aus den Unterlagen bzw. den angefragten Informationen hervorgeht oder das Kriterium nicht erfüllt wird.
Die bAV-Anbieter mit Höchstwertung
Fünf Sterne und damit die Bestnote „Exzellent“ erhalten 2020 insgesamt zwölf Anbieter. Die Wertung „Sehr gut“ vergibt das IVFP an fünf Versicherer (siehe Grafik).
Nur sieben der 26 geprüften Gesellschaften schneiden im Rating nicht mit sehr guter oder exzellenter Gesamtnote ab. Prof. Dr. Dommermuth unterstreicht: „Generell kann festgehalten werden, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen intensiv auseinandersetzen.“
Versicherer punkten auch in Teilbereichen
Überwiegend positive Bewertungen gibt es für die bAV-Anbieter auch in den jeweiligen Teilbereichen. So bescheinigt das IVFP im Teilbereich „Beratung“ 14 von 26 Anbietern eine „exzellente“ Kompetenz. In puncto Haftung erhalten insgesamt 13 Unternehmen die Bestnote. Was die Verwaltung angeht, müssen einige Versicherer Federn lassen. Hier gibt es insgesamt neun Mal die Höchstwertung. Am häufigsten hat das IVFP die Bestnote im Teilbereich „Service“ vergeben: Insgesamt 15 Anbieter heimsen hier ein „Exzellent“ ein.
Mehr zu den Ergebnissen gibt es auf den Seiten des IVFP unter www.ivfp.de. (tk)
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