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19. September 2019
Das sagt die BaFin zur geplanten Aufsicht für 34f-Vermittler

Das sagt die BaFin zur geplanten Aufsicht für 34f-Vermittler

Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler soll ab 2021 auf die BaFin übergehen. Die Behörde sieht sich dafür in einem aktuellen Interview gut gerüstet. Auch das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds begrüßt die BaFin.

Fast 38.000 registrierte Finanzanlagenvermittler gibt es derzeit in Deutschland. Bisher werden sie von Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter beaufsichtigt. Das soll sich ab 2021 ändern. Die Bundesregierung will die 34f-Vermittler dann unter die Aufsicht der BaFin stellen. In einem Interview mit dem Bafin-Journal hat sich Elisabeth Roegele, die Chefin der Wertpapieraufsicht, nun zu diesem Vorhaben geäußert.

Bankenähnliche Standards

Roegele ist zuversichtlich, dass die BaFin der Aufgabe gerecht wird. „Wir haben sehr viel Erfahrung in der Verhaltensaufsicht, sprich: mit der Aufsicht über die Anforderungen bei der Anlageberatung und -vermittlung“, so Roegele. Die Maßnahme werden zudem für eine einheitliche Aufsichtspraxis sorgen. Freie Finanzanlagenvermittler würden dann nach Standards beaufsichtigt werden, die mit denen für Banken vergleichbar sind. Darüber hinaus gehöre es zum täglichen Geschäft der BaFin, europäisches Recht auszulegen und anzuwenden.

Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes sinnvoll

Auch zum geplanten „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds“ äußerte sich Roegele. Sie geht davon aus, dass die geplanten Änderungen ein „spürbares Plus an Sicherheit“ auf dem grauen Kapitalmarkt bewirken. „Das Paket wird für mehr Transparenz bei den Vermögensanlagen sorgen, und Anleger werden am Kapitalmarkt selbstbestimmter entscheiden können, wie sie ihr Geld anlegen können“, meint Roegele. Anleger müssten sich am Ende aber auch selbst informieren und selbst entscheiden, welche Vermögensanlagen sie kaufen.

Vermittlerpflicht bei Vermögensanlagen begrüßenswert

Dass Vermögensanlagen künftig nur noch über beaufsichtigte Vermittler kaufen dürfen, begrüßt Roegele ebenfalls. Dies sei ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Das Verbot von Blindpool-Konstruktionen habe derweil nichts mit Bevormundung zu tun. „Ein privater Anleger sollte wissen, worin er sein Geld investiert. Nur dann kann er wirklich abwägen“, so Roegele. (mh)

© kamasigns – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wolfgang Oswald am 20. September 2019 - 13:21

Es wäre an der Zeit hier mit vernünftigen Maßstäben zu urteilen. Ein Kunde kann sich für Unsummen ein Haus, teure Bilder oder Autos oder sonst was kaufen und immer ist er selbst verantwortlich für das was er tut, vorausgesetzt natürlich, dass er nicht belogen wird. Keiner der Verkäufer wird besonders kontrolliert. Anders bei selbst kleinsten Kapitalanlagen. Obwohl alle Risiken ausführlichst im Prospekt beschrieben sind und wenn nicht, wäre das die Aufgabe der BaFin dafür zu sorgen, reicht das immer noch nicht. Trotz Widerrufsrecht, muss der Prsopekt vorher ausgehändigt werden und am Besten muss man 5x unterschreiben lassen, dass er ja alle Risiken gelesen und zur kenntnis genommen hat. Statt die Unmündigkeit der Kunden zu beenden und den Emmitenten auf die Finger zu schauen, soll nun für viel Geld der Vermittler noch mehr kontrolliert werden. Die BaFin hätte genug damit zu tun, dass nur saubere Produkte auf den Markt kommen. Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber deshalb kann man nicht alle unter Generalverdacht stellen. Um die schwarzen Schafe kümmern sich schon die Gerichte. Statt dessen soll nun das schwächste Glied weiter kontrolliert und mit Kosten versehen werden, oder ist alles nur ein abgkartertes Spiel um noch mehr Geschäft den Banken zuzuschieben, die sicher nicht die beste Beratung liefern.