Die Corona-Überbrückungshilfen wurden nochmals verlängert. Bis zum 30. 06.2022 können Unternehmen, die Corona-bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30% zur Vor-Pandemiezeit verkraften müssen, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund beantragen. Zentrales Corona-Hilfsinstrument ist dabei die Überbrückungshilfe IV, die die Unternehmen in den weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise finanziell unterstützt. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Gleichzeitig haben Bund und Länder angekündigt, dass man alle notwendigen Maßnahmen ergreifen werde, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern. Seit dem ersten Corona-Hilfe-Programm, den Soforthilfen des Bundes, sind nunmehr mehr als 3 Millionen Anträge auf Soforthilfe, Überbrückungshilfen oder Neustarthilfen bewilligt worden. Fast 65 Mrd. Euro wurden seitdem insgesamt ausgezahlt. (as)
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