Die Insolvenz des Containergesellschaft P&R hat den grauen Kapitalmarkt wieder auf die politische Agenda gerückt. Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium haben nun ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, dass den Anlegerschutz in Deutschland verbessern soll. Es enthält insgesamt neun Maßnahmen.
Die neun Maßnahmen im Überblick:
- Abschaffung unvollständiger Verkaufsprospekte
- Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen
- Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler
- Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten
- Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments
- Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen
- Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds
- Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf BaFin
- Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen
Fokus auf Vermögensanlagen
Zwar betreffen einzelne Maßnahmen auch geschlossene Fonds und den Finanzlagenvertrieb im Allgemeinen. Die Mehrzahl zielt aber auf den grauen Kapitalmarkt ab. „Wir trocknen den Sumpf des grauen Kapitalmarktes weiter aus”, sagte Justiz-Staatssekretär Gerd Billen am Donnerstag bei der Vorstellung der Pläne. Besonders im Fokus der Regierungspläne stehen Vermögensanlagen. Diese sollen nicht verboten, aber deutlich stärker reguliert werden. „Die Menschen sollen weiter Vermögensanlagen kaufen, aber es soll einen klareren und anspruchsvolleren Rahmen dafür geben“, so Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies.
Verbot von Blindpools
In Zukunft sollen Direktinvestments beispielsweise durch unabhängige Anwälte oder Wirtschaftsprüfer verpflichtend kontrolliert werden. Sie sollen prüfen, ob die Sachwerte wie etwa Container tatsächlich existieren. Auf der Produktebene sollen Blindpool-Konstruktionen verboten werden, da Anleger dort nicht genau erfahren, wofür das Geld eingesetzt wird. Anbieter hätten das in der Vergangenheit genutzt, um Anleger zu täuschen.
Unvollständige Verkaufsprospekte nicht mehr zulässig
Auch unvollständige Verkaufsprospekte sind zukünftig nicht mehr zulässig. Bisher war es möglich, einzelne Angebotsbedingungen wie etwa die Höhe der Zinszahlungen nicht bei der Prospektbilligung durch die BaFin anzugeben und erst bei Angebotsbeginn nachzutragen. Diese Möglichkeit besteht in Zukunft nicht mehr. Das Bundesfinanzministerium begründet diesen Schritt damit, dass die Kalkulation von Prognosen ohne die Angabe von Angebotsbedingungen wie Zinszahlung, Kaufpreis und Rückkaufpreis gerade bei Direktinvestments kaum sinnvoll zu treffen sei.
Bessere Kontrolle durch die BaFin
Für mehr Sicherheit und Vertrauen soll darüber hinaus sorgen, dass die BaFin bei Verdachtsmomenten mehr Eingriffsmöglichkeiten erhält. Die Befugnis zur Anordnung von Sonderprüfungen der Rechnungslegung wird daher ergänzt durch das Recht, Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen verlangen zu können – und zwar nicht erst zum Zweck der Durchführung der Sonderprüfung, sondern bereits zur Klärung im Vorfeld. Bei erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz soll die Aufsichtsbehörde sogar die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Vermögensanlagen beschränken oder verbieten können.
Vertrieb nur noch über Vermittler und Finanzinstitute
Auch Vermittler spielen bei den neuen Regeln eine zentrale Rolle. Wie bereits bekannt sollen die rund 38.000 freien Finanzvermittler in Deutschland unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden. Damit soll eine „einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht im Bereich der Finanzanlagenvermittlung“ erreicht werden.
Die BaFin-Aufsicht wird dann auch auf den Vertrieb von Vermögensanlagen zutreffen, denn das Maßnahmenpaket zum Anlegerschutz sieht ebenfalls vor, dass nur noch laufend beaufsichtigte Vermittler und Finanzinstitute Vermögensanlagen verkaufen dürfen. Dadurch soll die Aufklärung der Anleger verbessert und zugleich der Vertrieb von offenen Investmentfonds, Alternativen Investmentfonds und Vermögensanlagen vereinheitlicht werden.
BaFin soll aktiver aufklären
Nicht nur Vermittlern, sondern auch der BaFin lässt die Bundesregierung eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Verbraucherbildung zukommen. Die Finanzaufsicht soll ihre Aktivitäten zur Verbraucheraufklärung in den Bereichen Bankgeschäfte und Kredite, Geldanlage und Wertpapiere sowie Versicherungen und Altersvorsorge intensivieren, indem der Aufklärungsbedarf zielgerichtet identifiziert wird und Aufklärungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu werden verstärkt Verbrauchererhebungen durchgeführt, die auch die Bereiche der Vermögensanlagen und der geschlossenen Publikumsfonds umfassen. (mh)
Das gesamte und ausführliche Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes ist zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/2019–08–15-massnahmenpaket-anlegerschutz.html
Bild: © Gajus stock.adobe.com
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Leserkommentare
Comments
Grauer Kapitalmarkt
Die Bundesregierung sollte lieber mal die EZB und die Kommission an der Kandare nehmen, dann gäb es die genannten Probleme nicht. Unternehmen regulieren ist in Ordnung aber ständig die Makler verantwortlich machen und überzogen auch noch regulieren ist kontraproduktiv. Man sieht wieder die Politik hat auch hier keine Ahnung von der Realität.
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