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17. März 2023
BMAS-Studie: Mehr als 15 Millionen private bAV-Anwartschaften
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BMAS-Studie: Mehr als 15 Millionen private bAV-Anwartschaften

Seit 2001 ist die Zahl privater und aktiver Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung um fast 60% angestiegen. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesarbeitsministeriums zur Situation und Entwicklung in der Sparte. Doch es gibt auch einen großen Wermutstropfen. Und wie ist aktuell die Situation beim Sozialpartnermodell?

Die private betriebliche Altersversorgung (bAV) war in den letzten 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im zweijährigen Rhythmus werden darin Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, und öffentliche Zusatzversorgungsträger zur Situation und Entwicklung der bAV in Deutschland befragt. Und existierten Ende 2001 noch rund 9,5 Mio. private und aktive bAV-Anwartschaften, stieg ihre Zahl bis zum Ende des Jahres 2021 auf 15,1 Mio. Anwartschaften an – ein Zuwachs von fast 60%.

Anteil der Beschäftigten mit bAV stagniert allerdings

Insgesamt – private bAV-Anwartschaften und Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst zusammengenommen – bestanden Ende Dezember 2021 sogar 21,2 Mio. aktive Anwartschaften auf eine bAV. Gegenüber der letzten Erhebung im Dezember 2019 ist die Zahl damit um 341.000 bzw. 1,6% gestiegen. Und auch ohne sogenannte Mehrfachanwartschaften zwischen den Durchführungswegen oder zwischen der bAV der Privatwirtschaft und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist im gleichen Zweijahreszeitraum ein Zuwachs von 1,7% festzustellen (2019: 18,0 Mio.; 2021: 18,4 Mio.). Trotz der allgemein positiven Entwicklung legt die Studie aber auch einen Wermutstropfen offen: Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aus einem Arbeitsverhältnis eine bAV-Anwartschaft erwerben, stagniert nämlich seit 2019. Lag der Anteil 2019 bei 53,4%, betrug er 2021 53,5% – was einem Zuwachs von lediglich 0,1 Prozentpunkten entspricht.

Die einzelnen Durchführungswege im Überblick

Differenziert nach Durchführungswegen zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung. Die Zahl der aktiven Anwartschaften bei Pensionskassen ist zwischen 2019 und 2021 um 374.000 Verträge oder 8,1% auf 4,2 Mio. Verträge gesunken. Bei den Pensionsfonds ist die Zahl der Anwartschaften im selben Zeitraum dagegen um 10,6% auf nun 0,58 Mio. Verträge gestiegen. Und in den internen Durchführungswegen der bAV, den Direktzusagen und Unterstützungskassen, ist die Zahl der aktiven Anwartschaften um 5,4% auf 5 Mio. Verträge gestiegen.

Direktversicherer stehen für rund 35% aller privaten bAV-Verträge

Doch wie sieht die Situation im für Makler wichtigen bAV-Durchführungsweg „Direktversicherung“ aus? Laut BMAS bestanden auf Datenbasis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am Jahresende 2021 insgesamt 5,3 Mio. aktive bAV-Versicherungsverträge. Dies bedeutet gegenüber Dezember 2019 eine Steigerung um 2,1%. Ihr Anteil an den gesamten privaten bAV-Anwartschaften beträgt damit rund 35%. Betrachtet man die Zahlen differenziert nach Geschlechtern, hielten Ende 2021 rund 61% der Verträge Männer und 39% der Verträge lagen bei Frauen. Von den im Dezember 2021 bestehenden Direktversicherungsverträgen in der Anwartschaftsphase beruhten laut BMAS 62% auf einer Entgeltumwandlung. Die Riester-Förderung spielt mit 0,2% aller Direktversicherungsverträge keine Rolle.

Die ausgewiesene Höhe der Beiträge zu Direktversicherungsverträgen insgesamt ist im Untersuchungszeitraum 2019 bis 2021 von durchschnittlich 106 Euro pro Monat auf 109 Euro gestiegen, bei Männern um durchschnittlich 3 Euro auf 112 Euro und bei Frauen ebenfalls um 3 Euro auf 104 Euro. Damit sind die Beiträge zu Direktversicherungen Ende 2021 durchschnittlich etwas geringer als zu Pensionsfonds (112 Euro) und etwas höher als zu Pensionskassen (98 Euro).

Und so ist die Situation beim Sozialpartnermodell

Zuletzt sorgte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für neue Impulse. Es enthält bessere Fördermöglichkeiten, die insbesondere Geringverdienern zugutekommen, und es erlaubt den Arbeitgebern, im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells eine reine Beitragszusage zu vereinbaren statt einer garantierten Rente. Und mit dem ChemiePensionsfonds der R+V Versicherung ist in der Chemie-Branche im November 2022 das erste Sozialpartnermodell gestartet (AssCompact berichtete).

Zum Zeitpunkt der Trägerbefragung (März bis Mai 2022) lag allerdings noch keine von der BaFin genehmigte Umsetzung der reinen Beitragszusage vor. Wie also ist unter den Trägern der Stand der Planungen bezüglich der Durchführung reiner Beitragszusagen? Insgesamt gaben 14 bzw. 18% der befragten Träger an, derzeit zwar noch keine reinen Beitragszusagen durchzuführen, diese aber in Kürze mit in das Produktportfolio aufnehmen zu wollen. Weitere 17 Träger (22%) bieten zwar ebenfalls noch keine reinen Beitragszusagen an, wären aber auf Nachfrage bereit, hierzu ein Modell zu entwickeln. 40% der befragten Träger stehen einer solchen Lösung also aufgeschlossen gegenüber. Allerdings plant mehr als die Hälfte der Träger (54%) derzeit jedoch nicht, reine Beitragszusagen anzubieten. Dieser Anteil hat gegenüber der Vorstudie aus dem Jahr 2019 mit damals 40% zugenommen. Eine nur kleine Gruppe von 6% der Träger (BAV 2019: 16%) hat die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht abgeschlossen. (as)

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