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1. Oktober 2020
bKV in voller Fahrt, betriebliche Pflegevorsorge an der Startlinie

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bKV in voller Fahrt, betriebliche Pflegevorsorge an der Startlinie

Pflegezusatzversicherung über den Arbeitgeber

Zu den bKV-Leistungen zählen neben der Zahnzusatzversicherung beispielsweise auch Krankenhaus-Komfort, weitere Vorsorgeuntersuchungen und teilweise sogar eine Pflegezusatzversicherung. Vorreiter bei einer branchenweiten arbeitgeberfinanzierten tariflichen Pflegevorsorge ist die Chemie- und Pharmabranche. Sie bietet ihren Beschäftigten mit „CareFlex Chemie“ ab Juli 2021 eine tarifliche Pflegezusatzversicherung, bereitgestellt von einem Versicherer-Konsortium bestehend aus der Barmenia Krankenversicherung, der DFV Deutsche Familienversicherung AG und der R+V Krankenversicherung (AssCompact berichtete). Mit Einführung einer solchen bundesweiten tariflichen Pflegevorsorge folgt die Chemie- und Pharmabranche dem Vorbild des Henkel-Konzerns. Dieser hatte als erstes Großunternehmen hierzulande eine betriebliche Pflegezusatzversicherung für seine Mitarbeiter zu den Konditionen eines Gruppenvertrages eingeführt.

Betriebliche Pflegevorsorge als neue Säule der sozialen Sicherung?

In seinem Neuen Generationenvertrag setzt sich der PKV-Verband für eine betriebliche Pflegezusatzversicherung nach dem Vorbild der Chemie- und Pharmabranche ein. „Dieses Modell kann eine wichtige Rolle in der Debatte über die künftige Finanzierung der Pflege spielen“, heißt es dazu in einer Mitteilung. Die Pflegezusatzversicherung über den Arbeitgeber sei ein wirksames Mittel, um für das Finanzierungsrisiko im Pflegefall vorzusorgen – mit Vorteilen für alle Beteiligten.

Rechtliche Hürden beseitigen

Wie der PKV-Verband weiter unterstreicht, gelte es hierzu aber unter anderem, rechtliche Hürden für diese besonders niedrigschwellige Form der Pflege-Eigenvorsorge zu beseitigen. Für die Verbreitung betrieblicher Pflegezusatzversicherungen komme es auf ihre steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung an. Eine Belastung der Beiträge mit Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben würde die Vorsorge stark verteuern und somit unattraktiv machen.

Gesetzgeber am Zug

Deshalb spricht sich der PKV-Verband dafür aus, einen eigenen Steuertatbestand einzuführen, ähnlich dem § 3 Nr. 63 EStG für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung. Der Gesetzgeber könnte bestimmte Produktmerkmale als Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit festlegen, vor allem die Einbeziehung der gesamten tarifgebundenen Belegschaft, den Verzicht auf Risikoprüfungen seitens der Versicherer und die Option, den Vertrag bei Arbeitgeberwechsel oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses individuell weiterführen zu können. (tk)

Bild: © Maridav – stock.adobe.com

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