Ende 2019 haben an die 10.500 Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine zusätzliche Absicherung über eine betriebliche Krankenversicherung angeboten. Das sind fast dreimal so viele wie noch vor fünf Jahren und über ein Drittel mehr als 2018, wie neue Daten des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) zeigen. Im vergangenen Jahr profitierten 883.400 Beschäftigte von zusätzlichen Gesundheitsleistungen, das entspricht einer Zunahme von 125.900 gegenüber dem Vorjahr.
bKV als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung
Im Ringen um qualifizierte Mitarbeiter und zur Bindung des bestehenden Personals gilt es für Arbeitgeber, ihre Attraktivität zu erhöhen. Wie die Entwicklung zeigt, setzen immer mehr Unternehmen auf die bKV als Social Benefit. Denn angesichts des Fachkräftemangels wird es für viele Firmen zunehmend schwieriger, passende Bewerber zu finden. Nach Ansicht von Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dürfte auch die Corona-Krise nichts daran ändern.
Bei Beschäftigten hoch im Kurs
Wie der PKV-Verband weiter mitteilt, zählt eine betriebliche Krankenversicherung f´ür viele Arbeitnehmer häufig mehr als andere Vergünstigungen vom Chef. So hätten Beschäftigte schon bei früheren Umfragen der bKV den Vorzug gegeben gegenüber anderen Extras wie Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefone. Inzwischen wäre jedem vierten Beschäftigten eine über den Arbeitgeber finanzierte private Krankenzusatzversicherung wichtiger als eine Gehaltserhöhung.
Steuerliche Behandlung
Die bKV bietet noch einen weiteren Vorteil: Arbeitgeber können die Zuwendungen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Hierfür darf es sich bei der Leistung aber ausschließlich um Versicherungsschutz handeln. Erfolgt eine Geldzahlung, werden darauf Steuern fällig.
Pflegezusatzversicherung über den Arbeitgeber
Zu den bKV-Leistungen zählen neben der Zahnzusatzversicherung beispielsweise auch Krankenhaus-Komfort, weitere Vorsorgeuntersuchungen und teilweise sogar eine Pflegezusatzversicherung. Vorreiter bei einer branchenweiten arbeitgeberfinanzierten tariflichen Pflegevorsorge ist die Chemie- und Pharmabranche. Sie bietet ihren Beschäftigten mit „CareFlex Chemie“ ab Juli 2021 eine tarifliche Pflegezusatzversicherung, bereitgestellt von einem Versicherer-Konsortium bestehend aus der Barmenia Krankenversicherung, der DFV Deutsche Familienversicherung AG und der R+V Krankenversicherung (AssCompact berichtete). Mit Einführung einer solchen bundesweiten tariflichen Pflegevorsorge folgt die Chemie- und Pharmabranche dem Vorbild des Henkel-Konzerns. Dieser hatte als erstes Großunternehmen hierzulande eine betriebliche Pflegezusatzversicherung für seine Mitarbeiter zu den Konditionen eines Gruppenvertrages eingeführt.
Betriebliche Pflegevorsorge als neue Säule der sozialen Sicherung?
In seinem Neuen Generationenvertrag setzt sich der PKV-Verband für eine betriebliche Pflegezusatzversicherung nach dem Vorbild der Chemie- und Pharmabranche ein. „Dieses Modell kann eine wichtige Rolle in der Debatte über die künftige Finanzierung der Pflege spielen“, heißt es dazu in einer Mitteilung. Die Pflegezusatzversicherung über den Arbeitgeber sei ein wirksames Mittel, um für das Finanzierungsrisiko im Pflegefall vorzusorgen – mit Vorteilen für alle Beteiligten.
Rechtliche Hürden beseitigen
Wie der PKV-Verband weiter unterstreicht, gelte es hierzu aber unter anderem, rechtliche Hürden für diese besonders niedrigschwellige Form der Pflege-Eigenvorsorge zu beseitigen. Für die Verbreitung betrieblicher Pflegezusatzversicherungen komme es auf ihre steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung an. Eine Belastung der Beiträge mit Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben würde die Vorsorge stark verteuern und somit unattraktiv machen.
Gesetzgeber am Zug
Deshalb spricht sich der PKV-Verband dafür aus, einen eigenen Steuertatbestand einzuführen, ähnlich dem § 3 Nr. 63 EStG für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung. Der Gesetzgeber könnte bestimmte Produktmerkmale als Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit festlegen, vor allem die Einbeziehung der gesamten tarifgebundenen Belegschaft, den Verzicht auf Risikoprüfungen seitens der Versicherer und die Option, den Vertrag bei Arbeitgeberwechsel oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses individuell weiterführen zu können. (tk)
Bild: © Maridav – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können