Haben spezielle Gewerke denn einen besonderen Absicherungsbedarf?
Im Bereich der Sachversicherungen definitiv! Hier haben wir starke Konzepte, sodass wir uns für die bKV auch Gedanken gemacht haben. Für diese Zielgruppe sind Budgettarife – Leistungen für Brille und Physiotherapie – die Basis, was immerhin 50% bis 70% der Belegschaft nutzen. Was immer besser ankommt, sind stationäre Tarife mit privatärztlichen Leistungen, damit die Mitarbeiter schneller genesen und erholter am Arbeitsplatz erscheinen. Oftmals müssen Mitarbeiter mit einer AU zu Hause sitzen, da Sie vier Wochen auf ein MRT warten müssen!
Und auf welchen Wegen läuft bei Ihnen die (Neu-)Kundenakquise?
Wir betreuen durch unsere Spezialisierung im Bereich der Sachversicherungen über 350 Baubetriebe, wo wir nach und nach auch die bKV installieren. Die Neuwerbung gelingt uns über die klassische Direktansprache, Empfehlungsmarketing und Verbandsarbeit. Die Verbandsarbeit ist ein wichtiger Weg, wo wir den Anschluss an über 1.400 Betriebe besitzen. Der Verband schätzt unsere Arbeit und Dienstleistung, die wir zur Entlastung der Betriebe beitragen.
Wo sehen Sie Fallstricke in der Beratung? Worauf sollten Makler unbedingt achten? Und welche Tipps können Sie als Makler geben, um den Arbeitgeber und seine Mitarbeiter im Handwerk von der bKV zu überzeugen?
Wichtig sind Tarife ohne Ausschlüsse, gerade bei laufenden und angeratenen Behandlungen und fehlenden Zähnen. Nicht nur auf die Zielgruppe, sondern auch auf die Produktpartner sollte man sich konzentrieren, um Sonderleistungen vereinbaren zu können, Aufnahme von Kleinbetrieben ermöglichen u. v. m. Sehr wichtig ist das Onboarding der Mitarbeiter des Betriebs, sobald sich ein Arbeitgeber zur Einführung entschieden hat. Die Erläuterung über digitale Hilfen und Serviceleistungen wie die Telemedizin ist einer der wichtigsten Punkte. Fühlen und Erleben müssen bei den Mitarbeitern aktiviert werden. Zusätzlich haben wir einen Servicebaustein eingeführt, wo unser Team den Mitarbeitern telefonisch und per WhatsApp zur Verfügung steht, um den Arbeitgeber bei Rückfragen zu entlasten.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung und in unserem ePaper.
Bild: © Josef Hammerschmidt, H&K Versicherungsmakler GmbH
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