Ein Artikel von Robert Dickner, Direktionsbevollmächtigter betriebliche Altersversorgung/Firmenkunden Leben VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G.
Viele Arbeitgeber am Standort Deutschland eint eines: Fachkräftemangel und teilweise sogar allgemeiner Arbeitskräftemangel. In den nächsten Jahren, wenn die Babyboomer vermehrt in Rente gehen, sieht es nicht unbedingt rosiger aus. Umso wichtiger erscheint es, dass die vorhandenen Arbeitskräfte mit hohem Engagement der Arbeitgeber gebunden werden. Hierzu sollen auch die Modelle der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beitragen.
Zwei Aspekte müssen unterschieden werden. Bindung durch materielle Verluste der erworbenen Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel und Findung neuer Mitarbeiter durch Inaussichtstellung weiterer attraktiver Bausteine bei zukünftiger Beschäftigung.
Echte Bindung – Verlust von Anwartschaften
Um Bindungswirkung „messen“ zu können, gibt es zwei beachtenswerte Punkte. Welche Fristen führen zu Bindung im Arbeitsverhältnis und auf der anderen Seite wie hoch ist der materielle Verlust? Beides hängt stark vom gewählten Versorgungssystem ab und selbstredend auch von der Einstellung der betroffenen Arbeitskraft zu Verlusten.
Eine „Bindungsfrist“ für freiwillige arbeitgeberfinanzierte Leistungen beträgt gem. BetrAVG seit 2018 gerade mal noch drei Jahre bei einem Mindestalter von 21 Jahren. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte immer weiter verkürzt und mit ihr sind Arbeitgeberleistungen oberhalb von Entgeltumwandlung immer weniger geworden.
Durch diese gekürzten Bindungsfristen sind folgerichtig die Verluste in Euro auch geringer, da bei gleichen Arbeitgeberbeiträgen weniger „verloren geht“. Also von Bindung kann nur noch bedingt gesprochen werden. Weitere Aspekte – wie z. B. die „Zusage auf eine Zusage“ löst bereits eine Zusage aus – verkürzen je nach Ausgestaltung die Unverfallbarkeitsfrist zusätzlich.
Attraktive Systeme sind für Arbeitskräftefindung wichtig
Ein hohes Gehalt, attraktive Arbeitszeiten und viele weitere Benefits werden den Arbeitskräften von heute immer wichtiger und Sie sprechen dies auch offen an. Die bAV nimmt dabei laut einer Studie der Online-Plattform „Stepstone“ aus dem Jahre 2021 eine zentrale Bedeutung ein, da sie in allen Altersgruppen ein Höchstmaß an Attraktivität genießt.
Dies haben auch die Arbeitgeber erkannt und stellen sich immer attraktiver auf. Aktuell erfahren arbeitgeberfinanzierte Modelle im Neugeschäft des VOLKSWOHL BUNDES wieder eine stärkere Bedeutung. Dies nicht zuletzt u. a. durch attraktive Angebote im Bereich der Direktversicherungen und der SECUNDA Unterstützungskasse für den Mittelstand e. V:
- Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse gepaart mit einer bezuschussten Direktversicherung aus Entgeltumwandlung zur optimalen Nutzung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsersparnisse und der Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
- Arbeitgeberfinanzierte Modelle zur Arbeitskraftabsicherung im Bereich der geförderten Direktversicherung (auch als Geringverdienerförderung möglich)
Unterstützungskassenlösungen oder Absicherungen der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeiten) sind kein Privileg der Geschäftsführungsorgane mehr und somit Teil eines attraktiven Versorgungssystems für Belegschaften oder bestimmte Arbeitskräftegruppen.
Vielfalt und Kreativität führt zur Individualität
Systeme zur Altersversorgung mit immer größer werdenden Festbetragsförderungen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG als Direktversicherung oder als rückgedeckte Unterstützungskasse, die oftmals mit weiteren Ausbaustufen, die die Betriebstreue belohnen, ausgestattet werden, werden des Öfteren eingesetzt.
Neben Arbeitgeberbeiträgen sind Systeme mit deutlich über dem Pflichtzuschuss gem. BetrAVG liegenden Bezuschussungen von Entgeltumwandlungen in der Direktversicherung sehr beliebt. Die Arbeitgeber unterstützen die Eigenfürsorge ihrer Arbeitskräfte tatkräftig.
- Doppelter Pflichtzuschuss 30%
- Festbetragszuschüsse
- Dienstzeitabhängige Staffelungen der Zuschüsse
- Einmalige Zuschüsse via Zuzahlungen bei Erreichen von Unternehmenszielen (dies wird auch im arbeitgeberfinanzierten Bereich immer beliebter)
Hierbei sind etliche Kombinationen denkbar, so dass die bAV ideal auf das Unternehmen zugeschnitten werden kann. Der Arbeitgeber kann dabei sogar seine freiwilligen Zuschüsse (oberhalb seiner Pflicht) z. B. in der Direktversicherung mit den Unverfallbarkeitsfristen belegen, damit er die maximale Bindungswirkung noch nutzt. Auch der VOLKSWOHL BUND bietet dies ab Sommer 2024 innerhalb einer Direktversicherung an, sodass „lästige Zweitverträge“ nicht mehr nötig sind.
Je komplexer das System, umso wichtiger ist eine vollständige und gute Beratung inklusive Dokumentation, beispielsweise im Rahmen einer Versorgungsordnung. Im Bereich der Konzepterstellung bzw. Ausloten der „richtigen Dosierung“ der vorhandenen Möglichkeiten sind die maklerunterstützenden Außendienstführungskräfte sowie die Direktionsbevollmächtigten des VOLKSWOHL BUNDES als enge Unterstützer für Makler und deren Firmenkunden seit Jahrzehnten erfahren.
Findungswirkung ersetzt Bindungswirkung
Trotz der historisch kurzen Unverfallbarkeitsfrist sind viele Arbeitgeber mehr denn je bereit, sich in der bAV attraktiv aufzustellen – nicht zuletzt durch die Gefahr keine neuen Arbeitskräfte zu finden bzw. auch vorhandene Arbeitskräfte zu verlieren. Die Möglichkeiten für die Arbeitgeber sind vielfältig vorhanden und die Weichen für individuelle, attraktive Versorgungen sind gestellt – entscheiden müssen die Arbeitgeber mit ihren Beratern/Vertriebspartnern.
AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Der VOLKSWOHL BUND ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über den VOLKSWOHL BUND geht es hier: asscompact.de/bv/volkswohl-bund
Bild: © HASAN – stock.adobe.com
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