Zum Jahresende heißt es bei vielen Arbeitnehmern mit Blick auf den Gehaltszettel „Oh du Fröhliche“, denn es gibt ein monetäres Extra vom Chef: Viele Beschäftigte erhalten Weihnachtsgeld oder zu Jahresbeginn andere Gratifikationen, Boni oder Ähnliches.
Viele Firmen setzen auf Benefits, um die Zufriedenheit ihrer Belegschaft zu erhöhen, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Denn eines steht fest: Am Fachkräftemangel hat die Corona-Krise nichts geändert. Wie Daten aus dem aktuellen KfW-ifo-Fachkräftebarometer belegen, beklagten 43% der Unternehmen im Oktober eine Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit aufgrund von fehlendem Fachpersonal. Dieser Mangel ist aktuell ein weitaus häufigeres Produktionshemmnis als vor Ausbruch der Pandemie. Betroffen sind alle Wirtschaftsbereiche und Firmen aller Größen, also mittelständische Betriebe ebenso wie Großunternehmen. Der Fachkräftemangel droht zum Nadelöhr für den Wirtschaftsaufschwung zu werden.
Benefits? Gerne eine bAV
Mit den angesprochenen Benefits können Unternehmen zusätzliche Anreize für bestehende und künftige Mitarbeiter schaffen. Dazu zählen insbesondere auch betriebliche Vorsorgelösungen wie die bAV. Wie Umfragen zeigen, ist Beschäftigten eine zusätzliche Versorgung oft wichtiger als andere Vergünstigungen oder Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Wie Studien aber auch ergeben, stärkt die bAV das Engagement der Belegschaft am stärksten dann, wenn sie entsprechend auf die Mitarbeiterbedürfnisse abgestimmt ist. Von ihrer bAV erwarten Mitarbeiter vor allem Flexibilität bei der Wahl der Auszahlungsoptionen – und eine individuelle Beratung.
Beratung bleibt gefragt
Schon allein angesichts der Komplexität der Materie bleibt Beratung gefragt. Wichtig wird sie auch, da es rund um die bAV derzeit viel Bewegung gab und gibt – allen voran rechtliche Änderungen, die Maklerbetriebe auf der Agenda haben müssen und in der Beratung zum Thema machen sollten. Denn mit regulatorischen Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber die Durchdringung der bAV erhöhen will, gehen meist Unsicherheiten und Fragen einher.
Nur ein aktuelles Beispiel ist die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber alle bestehenden Entgeltumwandlungen in der bAV über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds mit 15% bezuschussen, soweit eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt und ein Tarifvertrag nichts Abweichendes regelt. In der praktischen Umsetzung stellt die neue Regelung Unternehmen und Versorgungsträger vor Herausforderungen und sorgte und sorgt für Beratungsbedarf.
Reine Beitragszusage
Die bAV ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge, darin ist sich auch die Politik einig. Um das Rentensystem auch künftig zu sichern, fordern Fachleute aus der Assekuranz eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung – aber nicht in neuen Strukturen, sondern innerhalb der bestehenden bAV-Modelle. So appelliert beispielsweise die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. unter anderem dafür, einen eigenständigen Zugang für alle Unternehmen zur reinen Beitragszusage zu ermöglichen und einen rechtssicheren Rahmen für Zusagen mit einem Garantieniveau unter 10% zu schaffen. Weiter fordern die Experten, bAV-Regeln generationengerecht zu gestalten.
Was das kommende Jahr an Neuerungen für die bAV bringt, bleibt abzuwarten. Ob es in einem Jahr dann heißt „Oh du Fröhliche“ oder eher „eine schöne Bescherung“, wird sich zeigen.
Bild: © hkama – stock.adobe.com
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