Ab dem 01.08.2022 gibt es ein neues Berufsbild in der Versicherungswirtschaft: Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen. Dies hat der BWV Bildungsverband bekanntgegeben.
Von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen entwickelt
Die Ausbildungsordnung wurde vom Gesetzgeber (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Sachverständigen der Sozialpartner der Arbeitgeberseite (BWV Bildungsverband) und der Arbeitnehmerseite (ver.di) hatten den neuen Beruf innerhalb von anderthalb Jahren vorbereitet und auf den Weg gebracht. „Zeitweise haben rund 100 Bildungsverantwortliche mitgewirkt“, erklärt Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands.
Pflicht- und Wahlmodule in der Ausbildung
Vergleicht man diesen neuen Beruf mit den Ausbildungsverordnungen aus den Jahren 2006 und 2014 (angepasste Ausbildungsordnung), ergeben sich unter anderem folgende Unterschiede in der Ausbildung: Verpflichtend zu lernen sind digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder. Mit fünf Wahlqualifikationen erreichen die Auszubildenden dann ihre Spezialisierung, z. B. jetzt neu mit einer Qualifikation an der Schnittstelle zwischen IT- und versicherungsfachlichem Bereich. Zudem gibt es nun eine sogenannte „gestreckte Abschlussprüfung“, bei der alle schriftlichen Teilleistungen in die Abschlussnote einfließen.
Weitere Informationen
Der BWV Bildungsverband stellt weitere Informationen zum neuen Berufsbild zur Verfügung. (lg)
Bild: © goodluz – stock.adobe.com
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