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26. Juni 2024
bAV: Referentenentwurf zum BRSG II geht in Ressortabstimmung
bAV: Referentenentwurf zum BRSG II geht in Ressortabstimmung

bAV: Referentenentwurf zum BRSG II geht in Ressortabstimmung

Die Novelle zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz befindet sich in der Ressortabstimmung, das bestätigt das Bundesarbeitsministerium. Der Entwurf setzt auf eine freiwillige bAV, erhöht die Geringverdiener-Förderung und entwickelt das Sozialpartnermodell weiter.

In Berlin geht es mit der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) voran. Mit Fassung vom 24.06.2024 befindet sich der Referentenentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) in der sogenannten Ressortabstimmung.

bAV soll grundsätzlich freiwillig bleiben

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die bAV grundsätzlich freiwillig bleiben. Opting-Out-Systeme zur automatischen Entgeltumwandlung sollen aber erleichtert werden. Sie sollen nun auch ohne tarifvertragliche Grundlage in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden, wenn der Arbeitgeber mindestens 20% des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss hinzugibt.

Sozialpartnermodell für nicht-tarifvertragliche Beschäftigte

Weiterentwickelt wird etwa auch das Sozialpartnermodell. Vorgesehen ist, dass sich bestehende Sozialpartnermodelle künftig für alle Arbeitsverhältnisse im Zuständigkeitsbereich der das Modell tragenden Gewerkschaften öffnen können. Zudem soll es Tarifvertragsparteien erleichtert werden, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen. Künftig müsse dieses von ihnen nicht mehr zwingend mitgesteuert werden. Damit soll der Kreis potenzieller Teilnehmer erweitert werden.

Förderung von Geringverdienern soll dynamisiert werden

Bei der Förderung von Beschäftigten mit geringerem Einkommen (BAV-Förderbetrag, § 100 des Einkommensteuergesetzes – EStG) soll die Einkommensgrenze durch eine Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert werden. Zudem würde laut Entwurf der Förderhöchstbetrag angehoben werden (§ 100 EstG)

Ob sich der gemeinsame Entwurf von Arbeits- und Finanzministerium, der auch Änderungen für Pensionskassen und Pensionsfonds vorsieht, in der Form durchsetzt, wird sich wohl bald entscheiden.

Ambivalente Reaktion der Versicherer

Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer, reagiert ambivalent auf den Entwurf. In einer ersten Stellungnahme sagt er: „Es ist gut, dass die Gesetzgebung nun startet. Die Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen. Eine gute Maßnahme ist, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Dadurch werden Menschen mit geringen Einkommen künftig nicht mehr aus der Förderung herausfallen, wenn sie aufgrund allgemein steigender Löhne und Preise etwas mehr verdienen.“

Enttäuscht zeigt er sich, dass eine langjährige Forderung der Versicherer im Entwurf nicht enthalten ist: „Allerdings wurde die Chance vertan, die betriebliche Altersversorgung auch außerhalb der Sozialpartnermodelle weiter zu stärken. Beispielsweise durch die Lockerung von Garantien. Hier wäre mehr Flexibilität sinnvoll, damit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen können,“ so Asmussen. (bh)

 

Bild: © spuno – stock.adobe.com