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22. Juli 2024
Balkonkraftwerk und Co.: Darauf sollten Makler in der Beratung achten

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Balkonkraftwerk und Co.: Darauf sollten Makler in der Beratung achten

Inwieweit kann eine Versicherung für erneuerbare Energieanlagen auch die Haftung des Hausbesitzers gegenüber Dritten, beispielsweise bei Unfällen oder Schäden, abdecken?

Beispielsweise durch das Einspeisen von Strom, Mietsachschäden oder wenn durch einen Sturm Teile der Anlage beim Nachbarn einen Schaden anrichten, ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts sinnvoll. Daneben kann es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter oder der WEG kommen. Außerdem kann es auch zu Umweltschäden kommen. Und auch die möglichen Regressforderungen Dritter sollte man nicht unterschätzen.

Einige private Haftpflichtversicherungstarife übernehmen für Schäden stationärer Photovoltaikanlagen (inklusive Einspeisung ins öffentliche Stromnetz), Solarthermie-, Wärmepumpen- oder Geothermie-Anlagen (inklusive Senkung von Grundstücken und Erdrutschungen) die Deckung, sodass man gegebenenfalls nicht extra eine Betreiberhaftpflichtversicherung abschließen muss. Und ja, man sollte dann auch an eine Rechtsschutzversicherung denken und dort genau hinschauen.

Welche Rolle spielt die regelmäßige Wartung und Inspektion von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Zusammenhang mit der Versicherungspolice und wie können Versicherungsmakler ihre Kunden dabei unterstützen, diese Anforderungen zu erfüllen?

Die regelmäßige Wartung und Inspektion der ver­sicherten Anlagen sind äußerst wichtig, will man nicht seinen Versicherungsschutz verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben. Gerade die vertraglichen Obliegenheiten sollten Teil der Beratung sein – diese können je nach Tarifwerk voneinander abweichen. Bei Balkonkraftwerken besteht zudem überwiegend die Verpflichtung, den Einbau von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen. Hier kann ein Handwerkernetzwerk unterstützen. Auf jeden Fall sollte man darauf unbedingt hinweisen.

Worauf sollten Versicherungsmakler in diesem Beratungsfeld achten?

Beratende und vermittelnde Personen sollten sich nicht auf die Vergleichsrechner und vereinfachten Leistungsübersichten verlassen, sondern aus Haftungsgründen unbedingt die Bedingungswerke und Obliegenheiten studieren. Ich habe viele Abweichungen festgestellt, die im Schadenfall nachteilig wären.

Bruchschäden an der transparenten Modulober­fläche, De- oder Re-Montagekosten aufgrund einer Gebäudebeschädigung oder die Kosten und Haftzeit bei einer Unterbrechung – da gibt es große Unterschiede. Das Landgericht Aachen stellte in einem Urteil fest, dass kein versichertes Ereignis vorliegt, wenn die Schäden einerseits auf Material- oder Konstruktionsfehler O zurückzuführen seien, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, und es zudem an der Außenwirkung fehlte, da die Schäden nicht von äußeren Einflüssen verursacht wurden. Hier gibt es jedoch Tarife, die auch bei fehlender Außenwirkung zahlen.

Spielt jemand mit dem Gedanken, eine Photovoltaik­anlage anzuschaffen, ist der Hinweis auf die Wohngebäudeversicherung aufgrund der baulichen Veränderung am Haus und aufgrund der Wertsteigerung sinnvoll. Sollte der Versicherer nicht informiert sein, könnte sich dieser auf eine Pflichtverletzung berufen.

Der Großteil der Photovoltaiktarife schreibt bedingungsgemäß vor, dass auch bei Eigenmontagen die Abnahme durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist. Wenn man eigenverantwortlich eine Plug-and-play-Solaranlage installiert und diese versichern möchte, sollte man sich daher besser den passenden Tarif raussuchen, der darauf nicht besteht.

Abgesehen vom Versicherungsschutz: Welche Möglichkeiten bietet das Beratungsfeld „erneuerbare Energien“ für Makler darüber hinaus?

Sehr viel, da die Energiewende nicht mehr aufzuhalten ist. Praktisch lernt man am besten, wenn man als gutes Beispiel vorangeht und dadurch authentisch mitreden kann.

Im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung lässt sich vieles ansprechen: Wie sieht ein verbesserter Schutz von Wärmepumpen aus? Welche Maßnahmen sind 2024 förderfähig? Wie kann ich meinen CO2-­Fußabdruck ermitteln?

Daher entwickelt unsere CLIMAVIVA eG mit Kooperationspartnern aktuell ein Servicekonzept für alle Mitglieder, um die Energiewende ganzheitlich unterstützend voranzubringen. Dieses Assistenztool soll dabei helfen, den CO2-Handabdruck zu verringern, indem interessierte Menschen einfachen Zugang zu wirkungsorientierten Informationen, Dienstleistungen und Produkten erhalten. Bezogen auf das Beratungsfeld „erneuerbare Energien“ können wir dann Interessenten dabei unterstützen, über den Versicherungsschutz hinaus selbstwirksam zur Energiewende beizutragen – aus welchen Beweggründen auch immer. Welche Chancen sich für Maklerinnen und Makler daraus ergeben können, darüber werden wir dann in der etablierten Zukunftswerkstatt Nachhaltige Finanzbildung 2024 informieren.

Wie sind denn die Versicherer bei den Absicherungsbedarfen rund um diese Risiken aufgestellt? Gibt es überhaupt den „maßgeschneiderten“ Versicherungsschutz?

Ich habe mir in diesem Jahr zwölf Top-Tarife angesehen und die Bedingungswerke ausgiebig verglichen – darunter auch spezielle Maklertarife. Es gibt „maßgeschneiderten“ Versicherungsschutz für Photovoltaik­anlagen und Balkonkraftwerke sowie Wärmepumpen und Solarthermie. Ein oder zwei Top-Tarife kann ich ruhigen Gewissens beraten und vermitteln – jedoch gibt es auch dort noch Entwicklungspotenzial.

Welche Dynamik erwarten Sie im Bereich der Absicherung von Anlagen der erneuerbaren Energien für die kommenden Jahre?

Die Dynamik wird stärker: Die Energiewende wird durch das Solarpaket 1 der Bundesregierung vorangetrieben werden. Insofern wird die Nachfrage für den Versicherungsschutz weiter steigen, die Versicherer werden Erfahrungen sammeln, auswerten und sich vergleichen – und entsprechend die Produkte weiterentwickeln.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Yuliia – stock.adobe.com bzw. Volkmar Haegele, grün vorsorgen

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Ein Interview mit
Volkmar Haegele