Futures sind Terminkontrakte auf ein bestimmtes Gut. Sie verpflichten den Erwerber eine bestimmte Menge und Qualität des zugrunde liegenden Basiswerts (Wertpapiere oder Ware) zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem bei Abschluss festgelegten Preis zu liefern (bei Waren) oder zu kaufen (bei Wertpapieren). Beim Kauf solcher Derivate besteht für Privatanleger jedoch neben der Chance auf enorm hohe Renditen auch das Risiko eines Komplettverlusts. Und durch sogenannte Nachschusspflichten besteht sogar die Möglichkeit von Verlusten über das eingesetzte Kapital hinaus.
BaFin schränkt per Allgemeinverfügung Vertrieb und Verkauf erheblich ein
Futures gehören somit zu den hochspekulativen Anlageprodukten. Daher will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab Jahresanfang 2023 Privatpersonen in Deutschland den Handel von Futures, die nicht der Absicherung dienen, untersagen. Damit solle verhindert werden, dass Privatkunden in riskanten Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen verlieren, teilte die BaFin in einer Presseerklärung mit. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten sollen damit per Allgemeinverfügung beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings dürfen Kleinanleger aber zu Absicherungszwecken weiterhin mit Futures handeln, nämlich dann, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. (as)
Bild: © Memed ÖZASLAN – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können