Hohe Kosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sind der BaFin ein Dorn im Auge. Schon seit Längerem, spätestens jedoch mit Durchsetzung des „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ prüft die BaFin Produkte auf Kundennutzen und den Vertrieb auf mögliche Interessenkonflikte sowie überhöhte Provisionen und Kickbacks. Ende vergangenen Jahres hatte die BaFin diesbezüglich sechs Versicherer zum Gespräch gebeten. Zuletzt hieß es, die Gespräche verliefen konstruktiv, letztlich käme es aber darauf an, wie sehr man sich aufeinander zu bewege. Konkrete Namen nennt die BaFin zu dem Thema nicht. In diesem Jahr sollen zudem noch vier weitere Versicherer hinzugekommen sein.
Versicherer muss Kickbacks ausgleichen
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, gibt es nun mit der Generali einen ersten Versicherer am deutschen Markt, der vermeintlich überhöhte Kosten für fondsgebundene Lebensversicherungen an seine Kunden zurückerstatten muss. Es handele sich dabei um Provisionszahlungen der Fondsgesellschaften an die Generali Leben, sogenannte Kickbacks. Der Ausgleich erfolge über eine nachträgliche Erhöhung der Überschussbeteiligung.
Wenn die Maßnahme Schule macht, werden wohl weitere Versicherer folgen. Die Strategieberatung Simon-Kucher meint sogar, dass es nicht unwahrscheinlich sei, dass diese Entscheidung nur der Vorbote eines flächendeckenden Bebens in der Lebensversicherungsbranche ist. Nicht nur das Vertriebs- und Ertragsmodell der Versicherungen stünde damit auf dem Prüfstand, sondern auch das der Asset-Manager, erklären die Simon-Kucher-Partner Gian Vahedi und Max Biesenbach.
Provisionsverbot und Provisionsdeckel doch noch im Gespräch
Erst Anfang Februar hatte der BaFin-Präsident Marc Branson die Lebensversicherer eindringlich gewarnt, die Höhe ihrer Provisionen im Vermittlungsgeschäft zu überprüfen. Weiteren Regulierungsmaßnahmen wie etwa einem Provisionsverbot oder Höchstgrenzen für Provisionen scheint der Chefaufseher nicht abgeneigt zu sein, sollten die Versicherer nicht selbst Maßnahmen zur Reduzierung der Vergütung ergreifen. Insofern sind wohl auch weitere Einzelmaßnahmen ähnlich wie bei der Generali gut möglich.
Die beiden Finanzexperten von Simon-Kucher sehen aber nicht nur die Versicherer betroffen. Implizit habe die BaFin deutlich gemacht, dass sie vehementer gegen zu hohe Kosten von Investmentfonds vorgehen wolle, so deren Meinung. Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen zahlen neben einmaligen Abschlussgebühren und Gebühren für die Garantiekomponente laufende Gebühren für die zugrunde liegenden Fonds. Ein Teil dieser Fondsgebühren wird von den Asset-Managern zur Incentivierung von Vertriebspartnern wie den Versicherern jährlich als Bestandsprovision ausgeschüttet.
So müssten sich Asset-Manager nach Einschätzung von Vahedi und Biesenbach Gedanken darüber machen, wie sie durch eine intelligente Bepreisung ihrer Produkte und eine Anpassung der Vergütungsmodelle für Vertriebspartner eine drohende Ertragserosion verhindern könnten. Vor allem stellte sich jedoch die strategische Frage, wie Vertriebspartner in dem Szenario einer vollständig provisionsfreien Welt weiterhin zum Vertrieb ihrer Produkte incentiviert werden könnten.
Kosten und Provisionen von kapitalbildenden Lebensversicherungen bleiben weiter auf der politischen wie aufsichtsrechtlichen Agenda. Das zeigt neben der beschriebenen Entwicklung auch die Diskussion rund um die EU-Kleinanlegerstrategie. (bh)
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Bild: © Emanuel – stock.adobe.com
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