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3. April 2024
BaFin belässt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite
Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite bleibt unverändert

BaFin belässt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite

Die BaFin hat beschlossen, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei 2% der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt die Entscheidung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin lässt den sektoralen Kapitalpuffer für systemische Risiken für Wohnimmobilienkredite unverändert. Er liegt bei 2% der risikogewichteten Aktiva. Die Entscheidung basiert auf einer Prüfung der Behörde, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Gemäß Kreditwesengesetz muss die BaFin den Puffer mindestens alle zwei Jahre überprüfen.

Laut Finanzaufsicht habe die indikatorenbasierte Untersuchung gezeigt, dass die Risiken trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin hoch seien. Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge waren die zentralen Bestandteile der Analyse.

Kein geringeres Verlustpotenzial bei Banken

Die BaFin ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Verlustpotenzial im Bankensektor in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell verringert hat. Ein zur Gegenprüfung durchgeführte Wohnimmobilien-Stresstest habe dies bestätigt. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt den Beschluss, wie die Behörde weiter mitteilt.

Systemrisikopuffer wurde 2022 eingeführt

Die BaFin hatte den Systemrisikopuffer zum 01.04.2022 per Allgemeinverfügung angeordnet, um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems gegen spezifische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt präventiv zu stärken (AssCompact berichtete). Die Allgemeinverfügung sieht für Banken einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von 2% vor. Banken müssen also entsprechend Eigenkapital als Puffer zurücklegen. (tik)

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