Auch junge Menschen leiden verstärkt unter der galoppierenden Inflation, zumal sie überdurchschnittlich oft in Singlehaushalten leben und damit vom Kostenteilungseffekt größere Haushalte nicht profitieren. Immerhin hat die Bundesregierung nun mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz reagiert und die Leistungen des BAföG verbessert. Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler profitieren zu Schuljahresbeginn beziehungsweise zum Wintersemester 2022/2023 von den Leistungsverbesserungen wie etwa mehr Geld, mehr Berechtigte und eine erleichterte digitale Antragstellung. Die Einzelheiten im Überblick:
Bedarfssätze angehoben
Mit der Gesetzesänderung wurden die Bedarfssätze angehoben, es wird also mehr Geld ausgezahlt. Der Förderhöchstbetrag steigt um ca. 8,5% von 861 auf 934 Euro. Darin enthalten ist der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende, der um 11% auf 360 Euro steigt. Der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre wird zudem von 150 Euro auf 160 Euro angehoben.
Kreis der Berechtigten erweitert
Durch eine Anhebung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern um 20,75% von 2.000 Euro auf 2.415 Euro wird der Kreis der BAföG-Berechtigten nun deutlich größer.
Höhere Altersgrenze
Ausbildungswunsch erst mit 30 Jahren oder älter? Jetzt kann auch im fortgeschrittenen Lebensalter BAföG beantragt werden. Künftig ist erst mit 45 Jahren Schluss mit der BAföG-Berechtigung. Wer also mit 44 Jahren noch ein Studium beginnen möchte und seinen Förderungsanspruch noch nicht ausgeschöpft hatte, kann für das ganze Studium noch BAföG erhalten.
Leichtere Antragstellung
Außerdem wird die digitale Antragstellung vereinfacht und der Verwaltungsaufwand in erheblichem Maße reduziert, denn das Schriftformerfordernis ist abgeschafft worden. Es reicht also künftig aus, ein Nutzerkonto auf bafög-digital.de einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen. Die Authentisierung mittels Personalausweis und eID ist nicht mehr erforderlich.
Höhere Vermögensfreibeträge
Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler mit Ersparnissen kommen ab dem Wintersemester 2022/2023 ebenfalls leichter an BAföG. Bisher lag der Vermögensfreibetrag bei 8.200 Euro. Nun gibt es eine Staffelung: Wer jünger als 30 Jahre alt ist, darf Vermögen in Höhe von bis zu 15.000 Euro besitzen, wer älter als 30 Jahre ist, darf bis zu 45.000 Euro besitzen. Aber Achtung: Laut Stiftung Warentest wird zum Vermögen neben den Ersparnissen auch der Zeitwert eines eigenen Autos gerechnet.
Elterneinkommen zu hoch?
Außerdem weist das Bundesbildungsministerium darauf hin, dass es sich für alle jungen Menschen lohnen kann, einen Antrag einzureichen. Denn selbst wenn das Elterneinkommen oder das eigene Einkommen und Vermögen die Freibeträge überschreiten, könne in vielen Fällen noch ein reduzierter Förderbetrag übrig bleiben.
Zahl der geförderten Studentinnen und Studenten steigt wieder an
Erstmals seit 2012 bekommen auch wieder mehr Studentinnen und Studenten in Deutschland eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – oder kurz: BAföG. Laut Statistischem Bundesamt (destatis) wurden nämlich 2021 im Monatsdurchschnitt 333.474 Studentinnen und Studenten gefördert. 2020 waren es noch 321.083, womit der Anstieg gut 4% beträgt. Allerdings ist den Statistikern nach die Gesamtzahl der BAföG-geförderten Menschen rückläufig. Das liege vor allem daran, dass die Zahl BAföG-geförderter Schülerinnen und Schüler angesichts eines Wechsels auf weitere Fördermöglichkeiten seit Jahren sinkt. (as)
Bild: © blende11.photo – stock.adobe.com
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