Zum neuen Jahr hat die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) die Stationärtarife ihrer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) angepasst. So wurden für Neu- wie auch Bestandskunden die Beiträge gesenkt. Auch bei den Leistungen gibt es eine Neuerung: Im „Krankenhaus“-Baustein sind ab sofort neben geplanten oder angeratenen Behandlungen auch bereits laufende Behandlungen mit abgesichert. Kunden erhalten ihre bKV-Tarifleistungen somit ab dem ersten Tag ihrer Versicherung.
„Wir beobachten, dass gerade jetzt in der Corona-Krise Arbeitgeber verstärkt unsere bKV-Krankenhaustarife für ihre Mitarbeiter abschließen“, erklärt APKV-Vorstand Jan Esser. „Hier ist ein neues Bewusstsein gewachsen, welchen Mehrwert ein Stationärtarif bringt. Arbeitgeber ergänzen unsere Krankenhaustarife außerdem häufig um weitere Bausteine, wie etwa Vorsorge oder Zahnbehandlung. Der günstigere Beitrag ermöglicht ihnen nun zusätzliche Variationsmöglichkeiten, ohne die Sachbezugsgrenze von 44 Euro zu überschreiten.“
Mit einer bKV auch in der Klinik abgesichert
Mit dem bKV-Baustein „Krankenhaus“ sind Versicherte auch im Falle eines Krankenhausaufenthalts abgesichert: So besteht die Möglichkeit einer Unterbringung im Zweibettzimmer. Zudem können sich Versicherte vom Arzt ihrer Wahl behandeln lassen – auch bei einer ambulanten Operation. Kosten werden auch oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung erstattet. Der Baustein „Krankenhaus bei Unfall“ umfasst die gleichen Leistungen, greift aber nur, wenn Versicherte aufgrund eines Unfalls stationär behandelt werden müssen. (tk)
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