Betriebliche Altersversorgung muss generationengerechter werden
Auch in der betrieblichen Altersversorgung seien Änderungen notwendig, insbesondere ums Thema Generationengerechtigkeit. Das begrenzte Budget vieler Arbeitgeber wird bereits für die aktuelle Rentengeneration in großen Teilen aufgewendet – zur Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer, warnt die DAV. Ein Beispiel für Reform könne hier Änderungen am Aufsichtsrecht bedeuten. Dieses schreibt derzeit vor, dass Pensionskassen ständige Deckung auch während der Ansparphase gewährleisten müssen, obwohl eine vorzeitige Auszahlung nur eine absolute Ausnahme darstellt. Damit würde den Pensionskassen die Möglichkeit genommen, attraktiver anzulegen, so Adelhardt. „Mit anderen Vorschriften ließe sich der Faktor Zeit als zusätzlicher Risikopuffer im Sinne aktueller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen, um ihre Rentenaussichten zu verbessern.“
Demographische Probleme in der Pflege erst am Anfang
Beim Thema Pflege sprachen sich die Versicherungsmathematiker für die Einführung einer kapitalgedeckten privaten Pflegeversicherung aus. Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung sei in einem „erschreckend negativen Trend“, so Past-President Dr. Herbert Schneidemann am Donnerstag. Außerdem verstoße sie in einer alternden Gesellschaft gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit auf Kosten der folgenden Generation. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt erst ab einem Alter von etwa 80 Jahren stark an. Damit stehe man in der Pflegeversicherung erst ganz am Anfang der demographischen Probleme.
Eine kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung – entweder in Form eines Obligatoriums, wie es aktuell diskutiert wird, oder über freiwillige, steuerlich geförderte Pflegezusatzversicherungen – könne diesen entgegentreten. Bei freiwilligen Lösungen, die jedoch mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Kontrahierungszwang einhergehen, seien jedoch Selektionseffekte und folglich höher zu kalkulierende Prämien zu erwarten, so Schneidemann.
Präventionsmaßnahmen gegen Risiken des Klimawandels unumgänglich
Zuletzt bekräftigte der DAV seine Position, dass eine verpflichtende Elementarschadenversicherung keine Universallösung sein kann. Vielmehr müsse man sich auf die zunehmenden Risiken des Klimawandels vorbereiten, etwa durch stärkere Vorgaben beim Bau und anderen Präventionsmaßnahmen. Diese seien auch im Falle der Einführung einer Pflichtversicherung unumgänglich.
Denkbar als alternative Vorschläge zu einer Pflichtversicherung wären auch höhere Selbstbehalte, um Prämien geringer zu halten. „Der Versicherungsschutz dient dann vor allem der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100%-igen Schutz vor allen Verlusten“, so Happacher. (js)
Lesen Sie auch:
Bild: © kamon_saejueng – stock.adobe.com
Seite 1 Aktuare beleuchten Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Versicherer
Seite 2 Betriebliche Altersversorgung muss generationengerechter werden
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können