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1. Juni 2023
AfW erwartet Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler
AfW rechnet mit Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

AfW erwartet Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

Der AfW-Verband weist darauf hin, dass im Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen ist, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Das könnte auch 34f-Vermittler betreffen.

In der vergangenen Woche wurde vonseiten der EU-Kommission der Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie offiziell vorgestellt (AssCompact berichtete). Im Fokus der Diskussion stand zuvor vor allem ein Provisionsverbot für Anlageberater. Dieses ist im Vorschlag nicht enthalten, Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten aber schon. Im Entwurf ist auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren.

Auf den ersten Blick sind demnach Finanzanlagenvermittler davon nicht betroffen. Das könnte ein Trugschluss sein, meint der AfW-Verband. Der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO sei in Brüssel kaum bekannt. So wurde er bereits bei der Transparenzverordnung (TVO) nicht berücksichtigt. Die EU-Kommission spricht in ihren FAQ lediglich von „Financial Advisors“, also Finanzberatern, und unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Vertriebsformen.

Strenge Auslegung auf nationaler Ebene

„Somit liegt es bei der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen. Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) angepasst werden. Zuständig dafür ist das Bundeswirtschaftsministerium, das von einem grünen Minister geleitet wird. Sein für dieses Thema zuständiger Staatssekretär Sven Giegold dürfte eher zu einer strengen Auslegung des Brüsseler Textes tendieren. Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich“, vermutet Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung. Wie bei der Weiterbildungspflicht nach IDD geht es in dem Entwurf um 15 Weiterbildungsstunden.

Der Entwurf zur Kleinanlegerstrategie muss noch von der EU-Kommission verabschiedet sowie vom EU-Parlament und EU-Rat beschlossen werden. Damit sei mit einem Inkrafttreten frühestens in zwei Jahren zu rechnen, so der AfW. (bh)

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