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21. Mai 2024
„Umfassende Beratung kann Fälle wie den von Hoenig verhindern“

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„Umfassende Beratung kann Fälle wie den von Hoenig verhindern“

„Umfassende Beratung kann Fälle wie den von Hoenig verhindern“

Ist in einer solchen Situation ein Wechsel in die GKV möglich?

Ein Wechsel von der PKV in die GKV aufgrund finanzieller Notlagen ist grundsätzlich nicht möglich. Dennoch gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren. Bis zum 55. Lebensjahr erfolgt dies, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder bei Bezug von Arbeitslosengeld I.

Künstler und Publizisten fallen unter die Versicherungspflicht, wenn sie erstmalig eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufnehmen und sich über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen. Selbstständige, die ihr Gewerbe aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in die GKV zurückkehren.

Nach dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr stark eingeschränkt, jedoch in bestimmten Situationen möglich, beispielsweise ist sie über die Familienversicherung möglich, solange das Gesamteinkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (505 Euro) unterschreitet.

Die Künstlersozialkasse ist speziell für Künstler und kreativ Tätige da. Wie funktioniert sie und was sind die Unterschiede zur PKV?

Die KSK ist kein eigener Leistungsträger, sondern fungiert als eine Art „Arbeitgeber“ für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie bezuschusst die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung mit bis zu 50%. Mit der Künstlersozialversicherung unterstützt der Staat gezielt die Kreativbranche, indem er sicherstellt, dass auch selbstständige Künstler und Publizisten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen haben.

In der KSK ist man kranken-, pflege- und rentenversichert und grundsätzlich in der Deutschen Rentenversicherung und in der GKV pflichtversichert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV besteht für Berufsanfänger und Besserverdienende. In einem Fall wie dem von Herrn Hoenig greift in der Regel die Versicherungspflicht über die KSK, was bedeutet, dass er durch seine Tätigkeit Anspruch auf einen Zuschuss zu seinen Krankenversicherungsbeiträgen hat. Angesichts der bestehenden Unterstützung durch die KSK und die gesetzlichen Regelungen fällt es schwer zu glauben, dass bei Herrn Hoenig mehrere Instanzen versagt haben sollen.

Wie können Makler helfen, ihren Kunden durch aufgeklärte Beratung den besten PKV-Tarif für sich zu finden?

Wenn ein Kunde die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV erfüllt, ist es entscheidend, seine Prioritäten genau zu verstehen. Im Beratungsgespräch legen wir besonderes Augenmerk auf das sogenannte „magische Dreieck“ der PKV: Beitragsstabilität, Höhe des Monatsbeitrags und Leistungsumfang.

Wir empfehlen, einen Tarif mit einem auskalkulierten Beitrag zu wählen und Anbieter zu meiden, die auf den ersten Blick besonders günstig erscheinen. Nicht nur die Einkünfte während des Erwerbslebens, sondern auch die Rentenansprüche sollten bei der Beratung berücksichtigt werden. Kunden mit geringen Rentenansprüchen sind in der GKV oft besser aufgehoben. Die PKV bietet vor allem für junge Kunden mit hohem Einkommen Vorteile. Eine umfassende Beratung, die alle Lebenssituationen berücksichtigt, kann Fälle wie den von Herrn Hoenig verhindern.

Bild: © PKV-Welt

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