Es ist eine der größten Schadensersatzforderungen in der Geschichte der deutschen Finanzwirtschaft. Der Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld forderte von der SIGNAL IDUNA einen Betrag in Höhe von rund 1 Mrd. Euro. Jagdfeld wirft dem Dortmunder Versicherer vor, einen Anwalt damit beauftragt zu haben, unwahre Behauptungen über ihn zu verbreiten.
Anleger erachten Ausschüttungen als zu gering
Hintergrund war die Unzufriedenheit von Anlegern, die in einen Immobilienfonds für das Berliner Hotel Adlon investiert hatten. Dieser war von Jagdfeld aufgelegt worden. Die Ausschüttungen des Fonds wurden von den Anlegern als zu gering eingeschätzt, woraufhin sich eine Schutzgemeinschaft der Anleger bildete. Dieser gehörte auch die SIGNAL IDUNA an. Ein mittlerweile verstorbener Berliner Rechtsanwalt, der die Schutzgemeinschaft vertrat, griff Jagdfeld in der Öffentlichkeit scharf an und zeigte ihn wegen Untreue an.
Landgericht weist Klage des Unternehmers ab
In dem nun zu Ende gegangenen Prozess vor dem Landgericht (LG) Dortmund ging es folglich darum, ob die SIGNAL IDUNA für das Handeln des Rechtsanwalts mitverantwortlich gewesen war und somit Schadensersatz zu leisten hätte, wie Jagdfeld forderte. Das Gericht gab seiner Klage jedoch nicht statt, wie übereinstimmende Pressemeldungen berichten.
SIGNAL IDUNA nicht haftbar für Aussagen des Schutzgemeinschaftssprechers
Die vorgebrachten Indizien des Immobilieninvestors reichten dem Gericht nicht aus, um der SIGNAL IDUNA das Handeln des Rechtsanwalts zuzurechnen. Vielmehr sei die Schutzgemeinschaft eine sogenannte Innengesellschaft, die im Außenverhältnis keine Rechtsbeziehung begründe, wie immobilien-zeitung.de unter Bezugnahme auf die mündliche Urteilsbegründung berichtet.
Jagdfeld stellt Berufungsverfahren in Aussicht
Doch das Urteil in dem ungefähr vier Jahre andauernden Prozess bedeutet nicht das Ende des Rechtsstreits. Ein Sprecher von Jagdfeld ließ vielmehr verlauten, dass der Immobilieninvestor gedenke, in Berufung zu gehen. (tku)
LG Dortmund, Urteil vom 30.04.2020, Az.: 2 O 387/14
Bild: © Tobias Arhelger – stock.adobe.com
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