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24. Juli 2024
Zielgruppen-Know-how Ärzte: Berufswunsch Mediziner(in)

Zielgruppen-Know-how Ärzte: Berufswunsch Mediziner(in)

Ende 2022 gab es in Deutschland über 416.000 arbeitende Ärztinnen und Ärzte. Hinter der hohen Zahl verbirgt sich dennoch ein Ärztemangel. Auf junge Menschen mit dem Berufswunsch Mediziner wartet ein begehrter, aber auch schwieriger Studiengang.

Um eine Zulassung für die Fächer Humanmedizin oder Zahnmedizin zu ergattern, wird in Deutschland ein Einser-Abitur erwartet. Der Wettbewerb in diesem Bereich ist mit bis zu 50.000 Bewerbenden groß, denn nur etwa 11.000 erhalten pro Jahr die Zulassung. Teilweise überbrücken junge Menschen dafür sogar bis zu 15 Wartesemester.

2017 entschied das Bundesverfassungsgericht: Das Zulassungsverfahren und die lange Wartezeit sind in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Eine Neuregelung des Vergabeverfahrens wurde bis 2019 gefordert. Neben der Abiturnote sollen zusätzliche Eignungskriterien integriert werden und mindestens ein weiteres Kriterium für die Zulassung verpflichtend sein.

Mit und ohne Abitur

Auf Basis der neuen Richtlinien haben auch Nicht-Abiturienten die Chance, Medizin zu studieren. Grundvoraussetzung ist die mittlere Reife sowie der Nachweis einer mindestens zweijährigen und mit der Note 2,5 abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Medizin. Zusätzlich muss man mindestens drei Jahre in einem Beruf gearbeitet haben, der für die Studienplatzvergabe anerkannt wird. Zum Beispiel als:

  • Arzthelfer
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Physiotherapeut
  • Rettungsassistent

Wurden die Hürden genommen, wartet auf die Studierenden die lange Regelstudienzeit von sechs Jahren, die unterschiedliche Fachgebiete enthält. Für jeden verpflichtenden Teil der zwölf Semester muss eine eigene Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Nur damit kann die ärztliche Ausbildung abgeschlossen werden.

1. Vorklinik

In den vier Semestern des ersten Studienabschnitts bilden die Grundlagen des menschlichen Körpers und der Medizin den Schwerpunkt, ergänzt um theoretisches Wissen aus Physik, Physiologie und Biologie sowie der Anatomie. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs und das dreimonatige Pflegepraktikum sind zu absolvieren. Wird die Abschlussprüfung, das Physikum, bestanden, geht es in der „Klinik“ weiter.

2. Klinik

Mit sechs Semestern im Lehrkrankenhaus ist „Klinik“ der umfangreichste Part des Studiums. Im „klinischen Teil“ wird Wissen rund um Krankheiten und Heilmethoden gelehrt. Nach dann insgesamt zehn Semestern kann das 2. Staatsexamen, das „Hammerexamen“, abgelegt werden, wenn alle Leistungsnachweise für die Prüfungszulassung nachgewiesen werden:

  • das bestandene Physikum
  • alle bestandenen Leistungsnachweise aus dem klinischen Studium
  • der Nachweis für 120 Tage Famulatur, die Praxiserfahrung kann auch außerhalb des Lehrkrankenhauses gesammelt werden
  • der Nachweis von fünf Blockpraktika

Mit Bestehen des 2. Staatsexamens kann die Approbation zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei den zuständigen Landesärztekammern der Bundesländer beantragt werden.

3. Praktisches Jahr

In den 48 Wochen des letzten Studienabschnitts stehen in Tertialen à 16 Wochen die praktischen Erfahrungen in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach im Mittelpunkt. Nach dem Bestehen der mündlich-praktischen Prüfung, bestätigt eine Prüfungsurkunde als Abschlusszeugnis die erreichte Gesamtnote.

Krankenversicherung: schon im Studium die Weichen stellen

Studierende müssen während des Studiums über einen sehr langen Zeitraum sehr hohe Ansprüche erfüllen. Es ist wichtig, diese sehr gut ausgebildeten Menschen frühzeitig über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Sollte eine Befreiung der Versicherungspflicht zu Beginn des Studiums nicht möglich oder nicht erfolgt sein, können sich Studierende trotzdem den späteren Zugang zur PKV sichern. Das kann – sofern vor Studienbeginn eine PKV bestand – über eine Anwartschaft erfolgen. Optionstarife ermöglichen grundsätzlich den Wechsel in die PKV ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

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