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26. September 2023
Wohnungsgipfel: die Pläne der Ampel und Reaktionen darauf
Wohnungsgipfel: Pläne der Ampel und Reaktionen darauf

Wohnungsgipfel: die Pläne der Ampel und Reaktionen darauf

Änderungen bei Förderungen und ein neues Programm, Steuervorteile, weniger Bürokratie: Beim Wohnungsgipfel in Berlin hat die Bundesregierung 14 Maßnahmen vorgestellt, um gegen den Wohnungsmangel vorzugehen. Aus der Bau- und Immobilienbranche gibt es Zustimmung, aber auch mahnende Worte.

Beim Treffen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum am 25.09.2023 in Berlin – dem sogenannten Wohnungsgipfel – haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz ein 14 Maßnahmen umfassendes Paket präsentiert, um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln. Zuletzt hatte die Baubranche immer vehementer ein schnelles Handeln der Ampel-Regierung angesichts der Wohnungsmisere gefordert (AssCompact berichtete: Erneut weniger Baugenehmigungen, Baubranche schlägt Alarm). „In Deutschland müssen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden, damit all die jungen Familien und all die Bürgerinnen und Bürger, die nach Wohnungen suchen, auch eine gute Gelegenheit haben, eine zu finden“, erklärte Scholz bei dem Treffen. Die Bundesregierung wolle alles tun, um auch die notwendige Geschwindigkeit zu erreichen, so der Kanzler weiter.

Das plant die Bundesregierung

Mit Blick auf die vorgestellten Pläne sagte Geywitz: „14 Maßnahmen, die viel verändern und viel möglich machen. Mehr Menschen werden sich mit unserer neuen Förderung ein Haus – ein bestehendes oder ein neues – kaufen können.“ Einige der Maßnahmen der Bundesregierung hier im Überblick:

Steuervorteile durch degressive AfA

Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung im August erleichterte steuerliche Abschreibungsregelungen für den Wohnungsbau beschlossen (AssCompact berichtete: Bessere Abschreibungsmöglichkeit für den Wohnungsbau). Ab Anfang Oktober soll eine degressive Abschreibung für neue Wohngebäude in Höhe von 6% eingeführt werden. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden.

Verbesserte Förderung für Wohneigentum

Im Rahmen des Maßnahmenpakets sollen die beiden KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) angepasst werden, um es mehr Familien möglich zu machen, die Förderung nutzen zu können. Beim WEF-Programm werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Einkommensgrenzen, bis zu der ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro auf maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhöht. Je weiterem Kind können 10.000 Euro hinzuverdient werden. Das WEF-Förderprogramm war im Juni 2022 gestartet. Das Bundesbauministerium hatte nach zwei Monaten mit nur 99 bewilligten Anträgen eine ernüchternde Bilanz gezogen und daraufhin Änderungen angekündigt (Eigentumsförderung für Familien: Änderung geplant).

Neues Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Für 2024 und 2025 will die Bundesregierung das zusätzliche Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage einführen. Das Programm soll über die KfW abgewickelt werden. Die Mittel hierzu sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

Neubaustandard EH40 wird ausgesetzt

Zur geplanten Verschärfung der Energiestandards für Neubauten heißt es in dem Papier der Bundesregierung wörtlich: „Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH-40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und wird ausgesetzt“. Der Energieeffizienzstandard EH-40 sollte laut Koalitionsvertrag eigentlich ab Anfang 2025 Vorschrift sein.

Nein zur Sanierungspflicht auf EU-Ebene

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, will sie sich bei den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie für „anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand“ einsetzen. Sie verabschiedet sich aber von dem Plan, für eine Pflicht zur Sanierung einzelner Wohngebäude zu plädieren.

Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer auf Länderebene

Um den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern, sollen die Erwerbsnebenkosten gesenkt werden. Daher will die Bundesregierung den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen – etwa durch einen Freibetrag. Hierzu sei den Ländern auf Arbeitsebene ein Vorschlag für eine Öffnungsklausel zur landesspezifischen Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer unterbreitet worden, wie es im Schreiben der Bundesregierung heißt.

Schnelleres Planen, Genehmigen und Bauen

In Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten soll der Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Dazu solle im Baugesetzbuch eine Sonderregelung bis Ende 2026 geschaffen werden. Generell soll das Planen und Genehmigen beschleunigt werden. Mit den Bundesländern will die Regierung noch in diesem Jahr einen „Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ vereinbaren.

Reaktionen aus der Baubranche und Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft zeigt sich angesichts des Maßnahmenpakets vorsichtig optimistisch. „Ein neuer Realismus beim Klimaschutz und klare steuerliche Entlastungssignale zeigen: Die Gespräche der letzten Wochen haben sich gelohnt“, erklärte Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Der Verband sieht nun auch Länder und Kommunen verstärkt in der Pflicht. „Das Maßnahmenpaket kann eine Perspektive für die Branche eröffnen, es werden viele wichtige Punkte aufgegriffen, die die Bauindustrie gefordert hat, und es ist umfangreicher als erwartet“, heißt es von Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Er weist aber auf den enormen Zeitdruck hin. Olaf Scholz müsse die Bundesländer jetzt in einer zügig einberufenen Ministerpräsidentenkonferenz in die Pflicht nehmen.

Maßnahmenpaket „nicht ausreichend“

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht im Maßnahmenpaket durchaus positive Entwicklungen für die energetische Modernisierung im Bestand. Das Maßnahmenpaket sei aber nicht ausreichend. Für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sei leider nichts herausgekommen. „Was Deutschland konkret braucht, ist ein neues, wahrhaftiges Versprechen für bezahlbaren Wohnungsneubau für die Mitte der Gesellschaft. Die zwei wesentlichen Teile dieses Versprechens müssen eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7% für bezahlbaren Wohnungsbau und KfW-Darlehen zu einem verbilligten Zinssatz von 1% sein“, betonte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Neue Einkommensgrenze bei Förderkrediten „immer noch zu niedrig“

Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Tomas Peeters, Vorstandsvorsitzender der Baufi24 Baufinanzierung AG und CEO der Bilthouse-Gruppe, die Maßnahmen. „Die Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Förderkrediten war dringend geboten sowie insgesamt eine Verbesserung der Förderkulisse beim Immobilienkauf bzw. der energetischen Sanierung“, betont Peeters. Die neue Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Familieneinkommen bei Förderkrediten dürfte aber immer noch zu niedrig sein, so Peeters weiter. (tk)

Informationen der Bundesregierung zu den Maßnahmen "Für mehr bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau".

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