Bei der Mittelstandsfinanzierung gewinnen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Neben Factoring soll das in Zukunft auch für digitale Finanzierungen auf der Basis von blockchain gelten. Dieses Ziel verfolgt wevest. Damit das gelingt, hat das FinTech die BaFin-Zulassung für Kryptoverwahrgeschäfte angestrebt. „Die Verwahrung digitaler Wertpapiere ist eine Schlüsseldienstleistung auf dem Weg zu effizienten blockchainbasierten Emissions- und Abwicklungsprozessen im Wertpapiermarkt“, sagt Jens Siebert, CEO und Co-Founder der wevest.
Gesetzentwurf eröffnet neue Möglichkeiten
Insbesondere vor dem Hintergrund eines gestärkten Anlegerschutzes begrüßt wevest die angedachte Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäfts ins KWG. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 29.07.2019 veröffentlicht. „Der Gesetzesentwurf stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gestärkten Rechtssicherheit und Professionalisierung im Markt für blockchainbasierte Wertpapieremissionen dar. Mit unserem bestehenden Wallet und unseren Erfahrungen aus vergangen Erlaubnisverfahren werden wir den Zulassungsprozess konstruktiv vorantreiben“, meint Didier Goepfert, Head of Product und Blockchain-Experte der wevest.
Blockchainbasierte Wertpapieremissionen
wevest will mittelständischen Unternehmen eine kostengünstige und bankenunabhängige Refinanzierungsmöglichkeit durch blockchainbasierte Wertpapieremissionen ermöglichen. Mithilfe der wevest Plattform können mittelständische Unternehmen Schuldverschreibungen und Genussrechte nach deutschem Wertpapierrecht emittieren und platzieren. Bis zu einem Volumen von 8 Mio. Euro erfolgt die Emission prospektfrei. (mh)
Bild: © ipopba – stock.adobe.com
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