Der Gesetzentwurf (Bt-Drs.: 18/8487) für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (6. SGB IV-ÄndG) sieht weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Meldeverfahrens in der Sozialversicherung vor. Dazu gehören der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, eine eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die betriebs- und Zahlstellennummer und die Umsetzung einer elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland.
Mehr Information und weniger Bürokratie
Darüber hinaus sollen mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. So ist die Einrichtung eines Informationsportals im Internet geplant, auf dem Arbeitgeber Basisinformationen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Melde- und Beitragsverfahren finden. Auch soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, die Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten zu vereinfachen. (kb)
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