Terrorismus und politische Gewalt sind heute ein globales Problem. Vorfälle können sich inzwischen jederzeit und allerorten ereignen, gerade auch in Regionen, an die man zunächst nicht denkt und die im eigentlichen Sinne nicht als gefährdet gelten und eingestuft werden.
Angesichts dieser Entwicklung werden die Risiken Terrorismus und politische Gewalt zur immer größeren Herausforderung für Unternehmen, schließlich bergen sie ein erhebliches Gefahrenpotenzial, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Globalisierung: Selbst wenn Unternehmen kein unmittelbares Ziel und nicht mit direkten Sachschäden konfrontiert sind, können sie vor dem Hintergrund globalisierter Lieferketten dennoch signifikante Schäden erleiden. Denn kommt es etwa infolge eines Anschlags – eventuell schon bereits bei einer Terrorwarnung – zur Sperrung bestimmter Verkehrswege oder ganzer Stadtbezirke, kann dies Lieferverzögerungen oder sogar Betriebsunterbrechungen für ein Unternehmen zur Folge haben.
Verstärkt wird dieses zunehmende Unternehmensrisiko noch durch weltweit immer weiter verzweigte Lieferketten und die damit verbundene Abhängigkeit von einer Vielzahl an Zulieferern – eine Entwicklung, durch die sich auch ein Vorfall am anderen Ende der Welt auf die lokale Geschäftstätigkeit von Firmen massiv auswirken oder diese sogar zum Erliegen bringen kann. Solch eine Störung der regulären Geschäftstätigkeit kann für Unternehmen sogar weitaus schwerwiegender sein als ein potenzieller Sachschaden.
Es ist ein Plan B vonnöten
Sofern am Markt kein adäquater und schneller Ersatz existiert, ist jedes Glied in der Lieferkette systemrelevant. Angesichts dessen und nicht zuletzt auch aufgrund der im Zuge der Lieferantenbündelung zunehmenden Abhängigkeit von wenigen oder sogar nur einem Lieferanten können Störungen zum echten Problem werden. Denn fällt nur ein einzelner Zulieferer aus, können direkte finanzielle Verluste – als unmittelbare Konsequenz dadurch erfolgter Betriebsunterbrechungen – oder Marktanteilverluste infolge eines entstandenen Imageschadens, etwa bedingt durch negative Auswirkungen auf die eigene Lieferzuverlässigkeit, drohen. Das Schadenpotenzial ist also enorm, Terrorismus und politische Gewalt gestalten sich damit als erstzunehmendes Unternehmensrisiko.
Viele hochspezialisierte Zulieferer sind meist Teil gleich mehrerer Lieferketten, wodurch sich das systematische Risiko für Unternehmen weiter erhöht. Dennoch reagieren viele Firmen auf die Gefahr erst, wenn es bereits zur Störung gekommen ist und sich die Auswirkungen wie beispielsweise Lieferengpässe und daraus resultierende Betriebsunterbrechungen kaum noch verhindern lassen. Dies mag überraschen, lassen sich Ausfälle schließlich häufig nur schwer kompensieren, vor allem wenn betroffene Unternehmen nicht sofort reagieren und auf eine entsprechende Alternativlösung zurückgreifen können. Potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und entsprechend zu handhaben, erweist sich daher als entscheidender Faktor. Nur so sind Unternehmen auch im Falle einer Störung dazu in der Lage, ihren regulären Geschäftsbetrieb – so wenig beeinträchtigt wie möglich – weiterhin aufrechtzuerhalten.
Unwissenheit schützt die Unternehmen nicht vor der Strafe
Angesichts des enormen wirtschaftlichen Schadenpotenzials sehen viele Unternehmen Terror meist noch klassisch als reines Sachrisiko. Eines darf jedoch hierbei nicht in Vergessenheit geraten: Die Risikoart stellt vor allem auch für die öffentliche Sicherheit eine Gefahr dar. Personen können bei Terroranschlägen oder sozialen Unruhen unerwartet in Gefahr geraten, dabei verletzt werden oder sogar zu Tode kommen – ein Risiko, mit dem sich Unternehmen im Zuge ihrer Fürsorgepflicht auseinandersetzen müssen, gerade auch wenn es um ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht.
Vielen Firmen scheint allerdings noch nicht bewusst zu sein, dass sich durch das Interagieren von Terror- und Dienstreiserisiken ganz neue Herausforderungen und Gefahrensituationen ergeben können. Verfügen sie jedoch über kein angemessenes Risikobewusstsein, können sie die Sicherheit ihrer ins Ausland gesandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versehentlich gefährden – wenn Risiken unterschätzt werden oder keine lückenlose Absicherung des Dienstreisenden gewährleistet werden kann. Gerade im Hinblick auf die Gefahr durch Terror und politische Gewalt kann dies leicht passieren, schließlich handelt es sich dabei um eine überaus komplexe Risikoart, die viele noch nicht adäquat zu handhaben wissen. Dennoch gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kommen Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht, ihre Geschäftsreisenden zu schützen, nicht vollumfänglich nach, könnte dies im Falle eines Schadens als Vernachlässigung ihrer Unternehmenspflicht angesehen und sie in Haftung genommen werden.
Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2017, Seite 38 f.
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