Die Canada Life hat ihren Premium Grundfähigkeitsschutz in den letzten Monaten verbessert. Zusätzlich zu den kundenfreundlicheren Definitionen von sieben der 19 Grundfähigkeiten im September können Neukunden den Arbeitsunfähigkeitsschutz (AU-Klausel) nun bei Vertragsschluss an- und abwählen. Egal, für was sich die Kunden entscheiden: Die 19 definierten Grundfähigkeiten des Tarifs sind immer abgesichert, um einen hochwertigen Schutz sicher zu stellen.
Die Lösung zahlt ihnen bedingungsgemäß bei Verlust von Fähigkeiten wie Gehen, Stehen oder Sprechen im Versicherungsfall eine vorher vereinbarte Monatsrente. Nun hat Canada Life die Definitionen für die folgenden sieben Grundfähigkeiten kundenfreundlicher gestaltet: Treppe steigen, Gehen, Arme bewegen, Stehen, Sprechen, Auto fahren und Sitzen. Das kann es für die Versicherten einfacher machen, im Versicherungsfall eine Leistung zu erhalten.
Erweiterte und klarere Definitionen
So kann man nun zum Beispiel den Verlust der Fähigkeit Arme bewegen auf drei Arten nachweisen und bekommt so mehr Möglichkeiten als vorher, die Leistung zu erhalten.
Bei der Fähigkeit Sprechen kommt es nun auf Verständlichkeit gegenüber unabhängigen Dritten an. Als Verlust gilt, wenn die versicherte Person, trotz zuvor abgeschlossenem Spracherwerb und unter Verwendung von geeigneten und zumutbaren Hilfsmitteln, keinen verständlichen Satz bilden und aussprechen kann und ein unabhängiger Dritter sie nicht verstehen kann. Dritten fällt es in der Regel schwerer, die versicherte Person zu verstehen, da die Vertrautheit, die zum Beispiel in der Familie besteht, fehlt. Das Kriterium für den Leistungszugang ist somit erheblich vereinfacht worden.
Bei der Fähigkeit Auto fahren galt bisher als Verlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder Kraftrad führen kann und aufgrund dessen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften keine Fahrerlaubnis erhalten würde oder sie entzogen wurde. Nun akzeptiert Canada Life zusätzlich als Fähigkeitsverlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Fahrerlaubnis verzichtet und sie freiwillig abgibt.
Ein Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen liegt auch dann vor, wenn geeignete oder zumutbare Hilfsmittel verwendet werden. Dabei gehören Unterarmgehstützen und Rollatoren nicht zu den zumutbaren Hilfsmitteln und deren Verwendung steht dem Verlust einer Grundfähigkeit nicht entgegen.
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