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27. August 2024
PFAS: Kritische Risikoprüfung statt gänzlichem Haftpflicht-Ausschluss

PFAS: Kritische Risikoprüfung statt gänzlichem Haftpflicht-Ausschluss

Pauschale PFAS-Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung seien der falsche Weg, kritisiert aktuell der GVNW. Der Wirtschaftsverband ruft Versicherer wie Rückversicherer auf, sich erst mit den PFAS-Risiken zu beschäftigen, anstatt diese pauschal auszuschließen - wie im letzten Renewal passiert.

PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. Sie werden universell eingesetzt, etwa bei Alltagsartikeln aber auch beim Maschinenbau. Das Problem an den Chemikalien ist, dass sie langlebig sind, sich in der Umwelt schlecht abbauen und für Menschen gesundheitsschädlich sein können. Ob es auch harmlosere PFAS gibt, ist strittig. Endgültige Aussagen dazu gibt es nicht. Das angestrebte EU-weite, umfassende Verbot von PFAS bereitet der Wirtschaft auf jeden Fall große Sorgen.

Im Rahmen der Verbotsdiskussion haben einige Versicherer schon früh reagiert und den Einsatz von PFAS aus der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Großer Kritiker des Verbots ist der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA). Der zugehörige Versicherungsmakler VSMA hält den Ausschluss von Haftpflichtansprüchen wegen PFAS-bedingter Schäden aus den Versicherungsverträgen für eine vorschnelle Überreaktion.

Individuelle Risikoprüfungen anstelle von pauschalem Ausschluss

In dieselbe Stoßrichtung geht nun die Kritik des GVNW. Der Vorstand des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft vertritt die Auffassung, dass die Versicherer „anstatt in vorauseilendem Gehorsam jegliche Haftpflichtansprüche, die auf PFAS, PFAS-enthaltende Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, von der Deckung pauschal auszuschließen, sich mit dem Risiko intensiv und kundenindividuell auseinandersetzen sollten“. Die Wirtschaft erwarte eine individuelle Risikoprüfung. Der Risikoträger müsse etwa dabei prüfen, welche konkreten gefährdungstechnischen Erkenntnisse in Bezug auf die vom Versicherungsnehmer hergestellten oder verwendeten PFAS vorlägen und welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen, Schutzmaßnahmen oder Testverfahren es im Unternehmen gebe. Auch die Umsetzung spezieller Recycling- oder Entsorgungskonzepte sei zu prüfen. Derartige Fragen sollten von den Versicherern im Rahmen eines Risikodialogs mit den Kunden erörtert werden.

Schlechte Erfahrungen aus dem letzten Renewal

Die jetzige Kritik darf auch als Vorbote auf die anstehenden Renewals gesehen werden. Der GNVW wirft den Versicherern nämlich vor, dass einige Versicherer zum letzten Renewal reflexartig neue Pauschalausschlüsse formuliert hätten. Sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen seien, notwendige Zertifizierungen wiederkehrend stattfänden und Konzepte für eine fachgerechte Entsorgung bzw. Recycling vorlägen, müsse für diese Unternehmen Haftpflicht-Versicherungsschutz auch in Zukunft weiter verfügbar sein. Andernfalls wären die negativen Folgen für den Technologie- und Industriestandort Deutschland womöglich noch schlimmer als ein gesetzliches Verbot, das zumindest in Teilbereichen Ausnahmen und Übergangsfristen vorsehe, so der GVNW. (bh)

Bild: © bneninSpaceOak – stock.adobe.com