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11. November 2023
Mit Einmalbeiträgen Vorsorgelücken schließen

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Mit Einmalbeiträgen Vorsorgelücken schließen

Mit Einmalbeiträgen Vorsorgelücken schließen

Sicherheit und Flexibilität

Ein Anlaufmanagement minimiert gerade bei Einmalbeiträgen das Risiko, zum falschen Zeitpunkt zu investieren. Darüber hinaus können Garantien von 10 bis 80% gewählt werden. Geld zu entnehmen, ist kein Problem. Und Zuzahlungen sind natürlich jederzeit ab 200 Euro möglich – und gerade mit Blick auf die aktuelle Inflation auch wichtig.

Ein weiteres wichtiges Argument für eine Einmalbeitragsinvestition in eine fondsgebundene Rentenversicherung sind die steuerlichen Vorteile. Einmalbeiträge können bei Basisrentenverträgen steuerlich abgesetzt werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Zudem unterliegen die Erträge aus fondsgebundenen Rentenversicherungen einer günstigen Besteuerung. Erst bei Auszahlung der Rente werden die Erträge besteuert, wodurch Anleger von einem möglicherweise niedrigeren Steuersatz im Rentenalter profitieren können.

Besonders interessant wird der Einmalbeitrag in der fondsgebundenen Rentenversicherung übrigens, wenn man auch in der Rentenphase noch in Fonds investiert bleiben kann und so noch länger Chancen am Aktienmarkt wahrnimmt. Dafür wählen Kundinnen und Kunden bei uns ein hohes Endalter und lassen sich zum Beispiel mit 65 Jahren über die Cash-to-go-Option eine monatliche Rente in gewünschter Höhe aus­zahlen, die sie immer wieder anpassen können.

Vorausschauende Beratung gefragt

Mit all diesen Argumenten wird die Investition in einen Einmalbeitrag zur besseren Verwahrstelle als das Bankkonto. Übrigens erhalten Kunden heute über das Mein LV 1871 Depot einen tagesaktuellen Performance-Bericht zu ihrer Police, mit dem Makler die Entwicklung aufzeigen können. Denn beim Mitdenken der Finanzierungslücke nehmen Maklerinnen und Makler eine wichtige Rolle ein: Mit einer vorausschauenden Beratung schaffen sie Bewusstsein und zeigen Möglichkeiten, die Lücke über eine flexible und bedürfnisorientierte Auswahl von Versicherungslösungen zu adressieren.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Zerbor – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Hermann Schrögenauer