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27. Dezember 2023
Liquiditätssicherung für Praxisinhaber

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Liquiditätssicherung für Praxisinhaber

Abgrenzungen

In Kombination tragen Krankentagegeld- und Praxisausfallversicherung damit zu einer ganzheitlichen Einkommens- und Liquiditätssicherung des Arztes bzw. der Ärztin bei. In wesentlichen Merkmalen grenzen sich die beiden Produkte jedoch voneinander ab.

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung und kommt für einen vereinbarten Tagessatz auf. Die Praxisausfallversicherung ist eine Schadenversicherung. Sie leistet für einen konkreten und nachzuweisenden Schaden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe. Versichert sind wie bereits beschrieben einerseits das Netto-Einkommen, andererseits die fortlaufenden Kosten und entgangener Gewinn.

Die Leistungsdauer beider Produkte bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit endet mit der Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Im Falle der Ausfallversicherung gibt es allerdings noch eine sogenannte Haftzeit, also maximale Leistungsdauer, von 12, 18 bzw. 24 Monaten zu berücksichtigen.

Wesentliche Unterschiede liegen in den Kündigungsrechten des Versicherers. Die Krankenversicherung sieht für den Versicherer zum Wohl seines Versicherungsnehmers keine Möglichkeiten vor, das Vertrags­verhältnis im Leistungsfall oder zum Ende der Versicherungsperiode zu beenden.

Als Sachversicherung mit den vorhandenen Kündigungsrechten des Versicherers im Schadenfall bzw. zum Ablauf scheint sich der Schutz einer Praxisausfallversicherung zunächst nachteilig für den Versicherungsnehmer darzustellen. Die INTER wirkt dem entgegen, indem sie auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Damit stellt sie Praxisausfall dem Krankentagegeld gleich. Ziel der Produktgestaltung war, Synergien zur Sparte Krankenversicherung zu schaffen und viele Leistungen der beiden Sparten anzugleichen.

Der Tarif schließt außerdem als besondere Highlights noch psychische und psychosomatische Krankheiten mit ein und leistet auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten sowie bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit.

Die Zielgruppe

Längere Ausfallzeiten niedergelassener Ärzte lassen sich nur durch eine kostspielige Praxisvertretung angemessen kompensieren. Deshalb haben alle niedergelassenen Ärzte in Einzel- und Gemeinschaftspraxen Bedarf an der Absicherung ihrer fortlaufenden Praxiskosten. Das betrifft Human- und Zahnmediziner ebenso wie Veterinärmediziner.

Als Faustregel für den Bedarf bei Ausfall des versicherten Praxisinhabers gilt: Je weniger sich der Ausfall kompensieren lässt, je höher die fortlaufenden Kosten sind und je geringer die Absicherung über Krankentagegeld ist, desto größer ist der Bedarf für eine Praxisausfallversicherung.

Versicherungsprodukt des Jahres 2023

Die Praxisausfallversicherung der INTER wurde kürzlich vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Versicherungsprodukt des Jahres 2023 gewählt. An der Auswertung war neben Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund auch Constantin Papaspyratos, Chefökonom beim Bund der Versicherten, beteiligt. Begründet wurde die Auszeichnung unter anderem mit folgender Aussage: „Interessantes Konzept insbesondere durch den Kündigungsverzicht bei der Premium-Variante und die Sonderleistungen bei Schwangerschaft und bei Wiedereingliederung. Gute bis sehr gute Leistungen im Vergleich zum Wettbewerb.“

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com; Grafik: © INTER

 
Ein Artikel von
Andreas Herber