Nach drei Jahrzehnten steigt zum Jahreswechsel der Höchstrechnungszins erstmals wieder, und zwar vom aktuellen Wert von 0,25% auf dann 1,0%. Nach und nach passen Versicherer ihre Produkte an. Nun hat auch die Gothaer Änderungen bekannt gegeben. Wie auch mehrere andere Unternehmen bietet die Gothaer ein kostenloses Umtauschrecht in die neue Tarifgeneration für Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und in der Altersvorsorge an – für alle Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2024.
BU: Keine erneute Risikoprüfung bei Umstellung
Das kostenlose Umtauschrecht für in der selbstständigen BU in den ab dem 01.01.2025 gültigen Tarif bietet den Vorteil, dass sich Kunden ihren aktuellen Gesundheitszustand sichern können und gleichzeitig eine höhere BU-Rente bei gleichbleibendem Zahlbeitrag erhalten, so die Gothaer. Die Umstellung erfolgt kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung, alle anderen Vertragsbestandteile ändern sich nicht. Der Umtausch muss im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2025 beantragt werden.
Altersvorsorgeprodukte werden automatisch angepasst
Bei Produkten in der Altersvorsorge führt die Anhebung des Höchstrechnungszinses zu einem höheren garantierten Mindestrentenfaktor. Davon profitieren nicht nur Kunden mit Neuverträgen ab dem 01.07.2024, sondern auch Bestandskunden, die bereits eine GarantieRente Index als private oder betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben. Die Information über den höheren Rentenfaktor erreicht Versicherte automatisch mit der Jahresmitteilung. Ein Antrag auf Umstellung ist nicht erforderlich. (js)
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