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26. September 2024
Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

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Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

Angebot besser denn je

Im Segment Grundfähigkeit sind aktuell 25 Anbieter mit 63 Haupttarifen und 4.038 Produktkombinationen vertreten. Für 59 Tarife, die anhand von 67 Kriterien untersucht wurden, weist Franke und Bornberg Bewertungen aus. Die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+) erhielten 47% bzw. 28 Tarife. Für sieben Tarife (rund 12%) gab es die Bewertung „sehr gut“ (FFF) und für neun Tarife (15%) die Note „gut“ (FF+). 15 Tarife (25%) kamen über ein „befriedigend“ (FF) nicht hinaus.

Im Rating Grundfähigkeit Plus fanden 18 Anbieter mit 41 Haupttarifen und 1.413 Produktkombinationen Berücksichtigung, die anhand von 75 Kriterien beleuchtet wurden. 2024 heimsten im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr „Plus“-Tarife die Höchstnote ein. „Der Wettbewerb um Qualität ist offensichtlich auch in der Grundfähigkeitsversicherung im vollen Gang“, heißt es dazu von Franke und Bornberg. 21 Tarife (51%) erhielten die Höchstwertung „hervorragend“. Acht Tarife (rund 20%) wurden als „sehr gut“ bewertet, sieben Tarife (17%) als „gut“ und fünf Tarife (12%) „befriedigend“.

Wie steht es um die Leistungsregulierung?

Im Vergleich mit der BU-Leistungsregulierung gebe es laut Franke und Bornberg noch wenig Erfahrungen zur Leistungspraxis in der Grundfähigkeitsversicherung. Auf den ersten Blick erscheine sie „erfreulich schlank“. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit fordert der Versicherer im Leistungsfall keine Angaben zum Beruf, was das Ausfüllen des Fragebogens deutlich einfacher macht.

Erste Einblicke in die Regulierungspraxis würden zeigen, dass der erforderliche Grad der Einschränkung aber nicht selten verfehlt werde, so die Analysten. Unter dem Strich seien die Anerkennungsquoten bei Grundfähigkeitspolicen niedriger als in der BU-Versicherung, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Das liege nicht zuletzt an den jungen Beständen. Rücktritte wegen Verletzung der Anzeigepflicht spielten hier eine größere Rolle.

Beratung gefragt

„Wer seit sechs Monaten ‚Rücken hat‘ und deswegen nicht arbeiten kann, ist enttäuscht, wenn sein Antrag abgewiesen wird“, so Wedekind. Dass Leistungen erst bei Verlust einer versicherten Fähigkeit fällig werden, sei Versicherten bei Abschluss oft nicht bewusst. „Berater müssen ihre Kunden über Unterschiede zur BU-Versicherung noch klarer informieren“, betont der Experte.

Fazit

Angesichts vieler sehr guter oder sogar hervorragender Grundfähigkeitstarife müsse sich niemand mit einem mittelmäßigen Vertrag begnügen. Je nach Leistungsumfang und Zahl der Bausteine kann eine Grundfähigkeitsversicherung teurer sein als ein SBU-Vertrag, so das Fazit von Franke und Bornberg. Gerade weil die Leistungsauslöser von Grundfähigkeitstarifen ganz anders gestaltet sind als bei BU-Versicherungen, kommt es auf eine gute Beratung und Aufklärung von Kunden an.

Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit. (tik)

Bild: © seanzheng – stock.adobe.com