Sicher in Krisenzeiten
Die Basisrente hat einen weiteren großen Vorteil, der gerade in Krisenzeiten von ganz entscheidender Bedeutung sein kann. Die eingezahlten Beiträge sind sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und „Hartz-IV-sicher“. Also haben weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger Zugriff auf die eingezahlten Beiträge der Kundinnen und Kunden.
Ein anderer Sicherheitsaspekt ist die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko, das mit einer Basisrente möglich und auch sehr wichtig ist. Hier sollten Kundinnen und Kunden darauf achten, dass die Basisrente auch eine Beitragsbefreiung im BU-Fall bietet. Dabei zahlt der Versicherer die Altersvorsorgebeiträge des Kunden auch im BU-Fall weiter und die Altersvorsorge ist abgesichert.
Flexibilität bei Zuzahlungen
Ein weiterer wichtiger Grund, sich für eine Basisrente zu entscheiden, ist ihre Flexibilität: Gesetzlich ist kein Mindestbeitrag vorgesehen. Versicherte können also frei entscheiden, ob sie ihre Beiträge monatlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen und Extrazahlungen leisten wollen.
Die Flexibilität bei Zuzahlungen ist gerade für Selbstständige und Freiberufler interessant, die ja häufig erst recht spät im Jahr wissen, wie sich das Geschäftsjahr entwickelt hat und welchen Betrag sie für die eigene Altersvorsorge zur Seite legen können. Dies ist mit einer Basisrente problemlos möglich. Steht etwa in Zeiten schlechter Auftragslage weniger Geld zur Verfügung, wird eben weniger oder gar nichts eingezahlt. Füllen sich die Auftragsbücher, wird wieder mehr eingezahlt und der volle Förderrahmen ausgenutzt.
Rente optimal gestalten
Fairerweise muss man aber auch sagen, dass es berechtigte Kritik an der Basisrente gibt: Auszahlungen sind erst ab dem 62. Lebensjahr möglich und die Rente ist nicht vererbbar. Es wird auch infrage gestellt, ob eine vollständige Verrentungspflicht notwendig ist. Vor dem Hintergrund, dass gerade für Selbstständige eine Rentenzahlung im Alter gesichert werden soll, ist dies aber auch nachvollziehbar. Für Kundinnen und Kunden ist es wichtig, vor allem auch auf das Angebot der Versicherer in der Rentenphase zu achten.
Zu nennen ist hier die Rentenhöhe, aber auch die Form der Rente. Kunden benötigen im Ruhestand lebenslange Einkünfte für lebenslange Ausgaben. Hierfür ist aus unserer Sicht eine vollgarantierte Rente besser geeignet als eine dynamische Rente. Was die Rentenhöhe anbetrifft, so bietet Standard Life seit der letzten Rentenzinserhöhung auf 2,75% im Neugeschäft eine der höchsten vollgarantierten Renten im deutschen Markt.
Ein weiterer Aspekt ist aber wichtig. Der Gesetzgeber erlaubt bei Übergang in die Rente einen Anbieterwechsel, also den Kapitalübertrag auf einen Anbieter, der eine höhere Rente zahlt. Leider bieten eine solche vom Gesetzgeber erlaubte Flexibilität nach wie vor nur wenige Anbieter in der Basisrente; Standard Life ist einer von ihnen. Beraterinnen und Berater sollten darauf achten, dass die sogenannte Open-Market-Option angeboten wird.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.
Bild: © peterschreiber.media – stock.adobe.com
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